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Gesetzentwurf aus Hessen

Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar werden

Eine Israelflagge in der linken Bildhälfte im Vordergrund, im Hintergrund verschwommen steht eine Person
Ein Gesetzentwurf aus Hessen soll das Existenzrecht Israels strafrechtlich absichern. © Konstantin Shishkin / Adobe Stock

Die Leugnung des Existenzrechts Israels sowie Aufrufe zu Israels Beseitigung sind bisher als solche nicht strafbar. Das soll sich nun bundesweit ändern – ein neuer Straftatbestand soll die "Lücke im Strafrecht" schließen.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein stellte den Gesetzentwurf am Donnerstag in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt vor: "Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an. Und deshalb setzen wir heute eine klare Grenze – mit einem Gesetzentwurf, der eine Lücke im Strafrecht schließt und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt." Hessen will den Gesetzentwurf am 8. Mai, dem Tag der Befreiung von der Naziherrschaft, in den Bundesrat einbringen. Rhein sieht das als Signal an alle Jüdinnen und Juden in Deutschland: "Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite."

Das geltende Strafrecht sieht bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Derzeit können einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie andere Straftaten billigen oder Losungen der Terrororganisation Hamas (wie beispielsweise "from the river to the sea") übernehmen. Aber auch dann ist die Strafbarkeit kein Automatismus, sondern hängt bislang stark von den Einzelfallumständen ab.

Strafbar ist, was die Verfassungsidentität Deutschlands berührt

Das soll sich mit dem Gesetzentwurf ändern: Ausgangspunkt des Entwurfs sei die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2009, heißt es aus dem hessischen Justizministerium. 

Der BVerfG-Beschluss eröffne die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen, die die "Verfassungsidentität" der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen. Äußerungen, die fundamentalen verfassungsrechtlichen Grundsätzen widersprechen – dazu gehöre die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel – könnten demnach sanktioniert werden.