Experten befürchten Pflegeungerechtigkeiten

Zitiervorschlag
Experten befürchten Pflegeungerechtigkeiten. beck-aktuell, 02.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187116)
Das von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz (BT-Drs. 18/5926) wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt. Jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. Wie der Pressedienst des Bundestages berichtete, äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 30.09.2015 in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. In der Anhörung mitberaten wurden Anträge der Fraktion Die Linke zur Einführung einer solidarischen Bürgerpflegeversicherung (BT-Drs. 18/5110) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für zukunftsfeste Rahmenbedingungen in der Pflege.
Sachverständiger warnt vor überzogenen Erwartungen an die Reform
Heftig kritisiert wurden laut Bundestag zu erwartende hohe Hürden für eine vollstationäre Versorgung. Zudem sei bemängelt worden, dass ein übergreifendes Reformkonzept innerhalb der Sozialgesetzbücher nicht ersichtlich sei, unter anderem mit Blick auf die Behindertenhilfe. Ungelöst sei aus Sicht Sachverständiger auch der akute Personalnotstand in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen. Die geplanten Verbesserungen für pflegende Angehörige hätten einige Experten weiter als unzureichend angesehen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Änderungen hätten die Experten zudem eine parallele Überprüfung der Resultate dringend empfohlen wie auch eine Begleitforschung zu den neu eingeführten Pflegebegriffen. In der Anhörung explizit gelobt worden seien die neuen Beratungsangebote für Patienten und Angehörige. Ein Einzelsachverständiger habe jedoch vor überzogenen Erwartungen an die Reform gewarnt. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei zwar "ein Meilenstein", es bleibe aber noch viel zu tun.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll eingeführt werden
2014 hatte das Parlament den ersten Teil der großen Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt. Mit dem zweiten Teil soll nun vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit unabhängig davon ermittelt werden, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu sollen die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut werden. Entscheidend soll künftig der Grad der Selbstständigkeit im Alltag sein. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet. Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Verbesserungen sind für pflegende Angehörige vorgesehen. Überarbeitet werden die Regelungen zur Qualitätssicherung. Das betrifft auch den sogenannten Pflege-TÜV.
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen Benachteiligung von Pflegeheimbewohnern
Pflegeheimbewohner werden nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz künftig mehrfach benachteiligt, zum einen bei der unzureichenden Hospiz- und Palliativversorgung und zum anderen in der medizinischen Behandlungspflege, die von der Pflegeversicherung statt von der Krankenversicherung getragen wird. Die Pflegeversicherung übernehme aber nur die Kosten in Höhe der pauschalen Leistungsbeiträge. Da diese in der Praxis schon ohne Behandlungspflege ausgeschöpft seien, müssten Pflegeheimbewohner die Leistung faktisch selbst finanzieren. Laut einer Studie summiere sich die Mehrbelastung auf bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr, während die anderen Versicherten die Kosten über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnen könnten. Diese Ungleichbehandlung sei verfassungsrechtlich bedenklich. Auch andere Verbände wiesen laut Bundestag auf diese missliche Lage hin. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland sprach von einem sozialethischen Problem und forderte, die Behandlungspflege müsse unabhängig vom Aufenthaltsort der Patienten von der GKV getragen werden.
Geplante Leistungsminderung in unteren Pflegegraden in der Kritik
Der Sozialverband Volkssolidarität kritisierte wie zahlreiche andere Verbände außerdem die geplante Leistungsminderung in den unteren Pflegegraden 2 und 3 im stationären Bereich. Vor allem die Absenkung des Leistungssatzes für den Pflegegrad 2 (bisher Pflegestufe I) um rund 300 Euro sei inakzeptabel und werde "schwerwiegende negative Folgen" haben, weil Pflegebedürftige künftig die vollstationäre Versorgung nicht in Anspruch nehmen könnten. Daran ändere auch die Regelung zu den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen wenig, mit der erreicht werden solle, dass der zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Pflegebedürftigkeit steigt. Argumentiert wird hier, dass die Kosten für die Versorgung der Bewohner mit hohen Pflegegraden künftig auf Bewohner in niedrigen Pflegegraden verschoben werden.
Lebenshilfe verweist auf Bedeutung des Ineinandergreifens verschiedener Systeme
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe rügte, es sei nicht ersichtlich, ob der vorliegende Entwurf Teil eines Gesamtkonzeptes oder ein mit der Sozialhilfe (SGB XII) "nicht abgestimmtes Bruchstück" darstelle. Für Menschen mit geistiger Behinderung, die oft auf Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe angewiesen sind, sei das reibungslose Ineinandergreifen verschiedener Systeme von besonderer Bedeutung. Überdies würden pflegebedürften Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, aus formal rechtlichen Gründen regelmäßig Pflegeleistungen verwehrt. Dies müsse geändert werden.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Experten befürchten Pflegeungerechtigkeiten. beck-aktuell, 02.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187116)



