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Gesetzentwurf

Bund übernimmt Atom-Endlagerung

Parken in Pink

Betreiber von Kernkraftwerken sollen für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben, werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines "Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" (BT-Drs. 18/10353) vor, auf den die Bundestagspressestelle am 22.11.2016 hinwies.

Betreiber müssen in Finanzierungsfonds einzahlen

Die Kraftwerksbetreiber sollen danach für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. "Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen", heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen dabei laut Mitteilung die Betreiber übernehmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47%, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden.

Nachhaftung bei Nichtzahlung des Risikoaufschlags bis Ende 2022

Wie die Regierung weiter schreibt, sollen mit dem Risikoaufschlag die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken abgedeckt werden. Sollte ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht zahlen, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechende Mittel einzuzahlen. Diese Nachhaftung erstreckt sich auch auf Zinsrisiken, die dem Fonds entstehen könnten. Von der Pflicht zur Zahlung von Ertragsteuern wird der Fonds freigestellt.

Zentrales bundeseigenes Zwischenlager geplant

Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 01.01.2019 (teilweise auch 01.01.2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden. Dieser hat nach dem Entwurf die Möglichkeit, ein zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zu errichten. Dieses Lager hätte dann die Funktion eines Eingangslagers für das Endlager Schachtanlage Konrad. Diese Option müsse aber wirtschaftlich sein.

Betreiberhaftung wird neu geregelt

Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. "Die Nachhaftung umfasst die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke, die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle, die Zahlungsverpflichtungen an den mit diesem Gesetzentwurf errichteten Fonds sowie die im Falle der Nichtzahlung des Risikoaufschlags bestehende Haftung für Kostensteigerungen bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle", erläutert die Regierung ihr Vorhaben. Die Nachhaftung diene "dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte", heißt es weiter.