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Gesetz zur Reform des Bleibe- und Ausweisungsrechts tritt in Kraft

Vollzeit mit der Brechstange?

Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung tritt am 01.08.2015 in Kraft. Erstmalig sei es damit in Deutschland möglich, ein Bleiberecht für nachhaltige Integrationsleistungen zu erhalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Ebenso werde die Bleibeperspektive für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer ohne sicheren Aufenthaltsstatus deutlich verbessert.

Neuregelung soll Ausreisepflichten schneller und konsequenter durchzusetzen

Daneben soll das Gesetz helfen, bestehende Ausreisepflichten schneller und konsequenter als bisher durchzusetzen. Angesichts des derzeitigen Flüchtlingszustroms sei es notwendig, dass nicht schutzbedürftige Ausländer ohne Bleibeperspektive zügig in ihre Heimatländer zurückkehren. Dies gelte insbesondere für abgelehnte Asylbewerber aus den Staaten des Westbalkans, betonte das Ministerium.