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Experten kritisieren Gesetzentwurf zu Hartz-IV-Vereinfachung

Ein Etappenziel ist erreicht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Vereinfachungen im System der Grundsicherung sorgt in der Summe nicht unbedingt für eine Entlastung der Jobcenter. Diese Befürchtung äußerte die Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales am 30.05.2016. Insbesondere die Neuregelungen zur "temporären Bedarfsgemeinschaft" und die Beibehaltung der Sanktionen für junge Leistungsbezieher stehen in der Kritik.

Gesetzentwurf soll Regelungen vereinfachen

Mit dem Gesetzentwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/8041) sollen zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert werden. Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Beratung der Leistungsberechtigten. Der Entwurf legt auch fest, dass ein minderjähriges Kind, das sich wechselweise in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern aufhält, als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft beiden Haushalten für den gesamten Monat angehört. Der Regelsatz des Kindes soll entsprechend der Gesamtzahl der Anwesenheitstage im jeweiligen Haushalt aufgeteilt werden.

Änderungen für "temporäre Bedarfsgemeinschaften" in der Kritik

Kritisch bewerteten die Experten insbesondere die geplanten Änderungen bei den sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaften, also auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Alleinerziehenden, deren Kinder sich zeitweise auch beim anderen Elternteil aufhalten. Die Sachverständigen befürchten erhebliche bürokratische Mehrbelastungen. Professor Sell von der Universität Konstanz warnte, die Änderungen würden die Situation von Alleinerziehenden deutlich verschlechtern. Er regte an, einen Unterhaltsmehrbedarf für den umgangsberechtigten Elternteil einzuführen, der SGB-II-Leistungen bezieht. Umstritten ist auch die Beibehaltung der Sanktionsregeln für Leistungsempfänger, die jünger als 25 Jahre sind.

Geplante Verlängerung des Bewilligungszeitraums positiv aufgenommen

Während die Wohlfahrtsverbände rügten, dass die Sanktionierung junger Leistungsempfänger ein "äußerst konfliktträchtiges Verfahren" sei, in dessen Folge viele Jugendliche komplett aus dem System fallen würden, verteidigte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände die Sanktionsregeln. Deren Abschaffung würde dem Prinzip des Fördern und Forderns widersprechen. Insgesamt positiven Anklang fanden dagegen Pläne, den Bewilligungszeitraum für den Bezug von Hartz IV von sechs auf zwölf Monate zu verlängern sowie die Möglichkeit der nachgehenden Betreuung auch nach dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Einige Sachverständige sprachen sich für die Einführung von Bagatellgrenzen bei Rückforderungen durch die Jobcenter aus, um aufwändige Erstattungsbescheide auch bei Kleinstbeträgen zu vermeiden.