Früherer BVerfG-Präsident hält Obergrenze für Bargeldzahlungen für verfassungswidrig

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Früherer BVerfG-Präsident hält Obergrenze für Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181071)
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die von der Bunderegierung angedachten Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. “Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte Papier der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am 09.02.2016. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, “dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.
SPD-Finanzexperte befürwortet Bargeldbeschränkung zur Geldwäschebekämpfung
Die Bundesregierung erwägt wie andere europäische Länder eine Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen. Im Gespräch ist ein Limit von 5.000 Euro. Befürworter erhoffen sich, auf diese Weise Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorfinanzierung einzudämmen. Der SPD-Finanzexperte und stellvertretende Fraktionschef Carsten Schneider verteidigte das Vorhaben. “In Deutschland werden jährlich circa 60 Milliarden Euro gewaschen und nur 1% der kriminellen Gelder eingezogen. Das kann der Staat nicht akzeptieren“, sagte Schneider der “Saarbrücker Zeitung“. Deutschland sei inzwischen europaweit ein “Eldorado“ für Geldwäsche. Neben einer Bargeld-Obergrenze von 5.000 Euro müsse auch der 500-Euro-Schein abgeschafft werden. “Das ist das Zahlungsmittel bei Schwarzgeld im großen Stil.“
Papier: Bargeldbeschränkungen unverhältnismäßig
Papier kritisierte hingegen, das eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, einen “kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“ bedeuteten. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des gemeinen Wohls wirklich geeignet und erforderlich seien.
Richterbund: Problemverlagerung auf elektronische Zahlungswege
Auch der Deutsche Richterbund hatte sich skeptisch gezeigt. Es sei relativ einfach, Geldflüsse zu verschleiern und Geldwäsche zu betreiben, hatte Präsidiumsmitglied Peter Schneiderhan jüngst der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt. Dies geschehe durch Überweisungsketten und durch die Nutzung von Konten, die unter Verwendung einer falschen Identität eröffnet worden seien. “Die Abschaffung von Bargeld würde daher Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche nicht verhindern, sondern nur auf elektronische Zahlungswege verlagern.“
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Früherer BVerfG-Präsident hält Obergrenze für Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181071)



