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Europaparlament will Ceta nicht dem EuGH vorlegen

Parken in Pink

Das Europaparlament will das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Es lehnte am 23.11.2016 in Straßburg einen fraktionsübergreifenden Antrag ab, ein Gutachten des Gerichtshofs einzuholen. Rechtlich umstritten sind vor allem die Regelungen zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Staaten vor Schiedsgerichten.

BVerfG erlaubt Unterzeichnung unter Auflagen

Ceta könnte dennoch auf den Tischen der Luxemburger Richter landen. Auch ein Mitgliedstaat kann dort um ein Gutachten bitten. Belgien hatte dies angekündigt, nachdem in dem Land intern um eine Zustimmung zu dem Handelsabkommen gerungen worden war. Außerdem muss das Bundesverfassungsgericht noch über zahlreiche Verfassungsbeschwerden entscheiden. In einer Eilentscheidung erlaubten die Karlsruher Richter der Bundesregierung eine Unterzeichnung, allerdings nur unter Auflagen. Kanada und EU-Spitzenvertreter hatten den Handelspakt Ende Oktober unterzeichnet. Nun läuft der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten.