Rechtsstaatlichkeit nicht genug geschützt

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Rechtsstaatlichkeit nicht genug geschützt. beck-aktuell, 22.02.2024 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/45036)
Verstoßen Mitgliedstaaten gegen die Rechtsstaatlichkeit, kann die EU-Kommission darauf reagieren, indem sie Fördermittel einfriert. Doch reicht dies aus? Der Europäische Rechnungshof hat da so seine Zweifel - vor allem mit Blick auf Ungarn und Polen.
So seien Ungarn und Polen zwar derzeit von mehreren Haushaltsmaßnahmen betroffen, die auf mehr als 20 Milliarden Euro für Ungarn und rund 134 Milliarden Euro für Polen geschätzt würden, heißt es in einem Bericht der Luxemburger Behörde. Allerdings seien die finanziellen Folgen davon nicht direkt spürbar.
Der Rechnungshof warnte zudem davor, dass das Einfrieren von EU-Geldern dazu führen könne, dass eine Regierung ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkomme. So könne es zum Beispiel passieren, dass Studierende nicht mehr am Austauschprogramm Erasmus+ teilnehmen könnten.
Nach Angaben des Rechnungshofs können sich Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken. Sie könnten dazu führen, dass Behörden Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung nicht ordnungsgemäß durchführen sowie Betrug und Korruption nicht wirksam verfolgen könnten.
Seit 2021 hat die EU-Kommission das Recht, Haushaltsmaßnahmen zu ergreifen, wenn EU-Länder gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. So wurden rund 30 Milliarden Euro EU-Gelder für Ungarn wegen Bedenken eingefroren, dass unter Ministerpräsident Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats getan wird. Inzwischen sind zehn Milliarden davon wieder freigegeben worden.
Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben. Die Behörde startete etliche Vertragsverletzungsverfahren und verklagte Ungarn mehrfach vor dem EuGH. Sowohl Ungarn als auch Polen haben beim Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission 2023 verhältnismäßig schlecht abgeschnitten. Die neue polnische Regierung hat den EU-Partnern jüngst einen Reformplan für die Beseitigung von rechtsstaatlichen Defiziten präsentiert. Das Konzept soll es ermöglichen, ein 2017 eingeleitetes Verfahren wegen der mutmaßlichen Verletzung von EU-Werten zu beenden.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- dpa
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Rechtsstaatlichkeit nicht genug geschützt. beck-aktuell, 22.02.2024 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/45036)



