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Corona-Hilfe für die Lufthansa

Genehmigung der EU-Kommission bleibt nichtig

Viele Lufthansa-Flugzeuge sind quer auf der Landebahn eines Flughafens aufgereiht.
Geparkte Lufthansa-Flugzeuge während der Corona-Pandemie © Markus Mainka / Adobe Stock

Die Lufthansa hat während der Corona-Pandemie milliardenschwere Hilfen vom deutschen Staat bekommen, genehmigt von der EU-Kommission. Doch die Genehmigung ist nichtig, entschied schon das EuG – und jetzt auch der EuGH.

Im Jahr 2020 erkrankten weltweit immer mehr Menschen an Corona – es kam zur ersten Pandemie-Welle, Urlaubsreisen mit dem Flugzeug fanden über Monate quasi nicht statt. Um die Lufthansa in dieser Situation zu unterstützen, plante die Bundesregierung eine sechs Milliarden schwere Einzelbeihilfe zugunsten der Fluggesellschaft. Diese setzte sich zusammen aus einem 20%-igen Aktienpaket und stillen Beteiligungen, teils mit Umwandlungsmöglichkeit in Aktien. Die EU-Kommission gab dafür grünes Licht, ohne förmliches Prüfverfahren.

Die Airlines Condor und Ryanair klagten gegen die Genehmigung der Beihilfe. Das EuG erklärte den Kommissionsbeschluss daraufhin im Jahr 2023 für nichtig. Dabei bleibt es, auch wenn der EuGH das Urteil des Gerichts nicht in allen Punkten für richtig hält.

Zu Recht habe das EuG aber festgestellt, dass der Kommission ein Fehler unterlaufen sei, als sie die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises bei der Umwandlung der stillen Beteiligungen in Eigenkapital akzeptiert hat. Das genüge bereits, um die Beihilfe-Erlaubnis der Kommission für nichtig zu erklären, so der EuGH (Urteil vom 23.04.2026 – C-457/23 P).

In anderen Punkten bewertete der EuGH den vom EuG angelegten Maßstab für zu streng, etwa in Bezug auf Fragen der Marktmacht des Lufthansa-Konzerns oder die Beurteilung, ob die Airline sich in der Krisensituation über die Finanzmärkte hätte finanzieren können. Damit habe das Gericht in das weite Ermessen eingegriffen, das die Kommission bei der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Fragen habe.

Hilfen bereits zurückgezahlt

"Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis", hieß es von der Lufthansa nach Urteilsverkündung. Der Konzern hat die abgerufenen Hilfen nach eigenen Angaben vollständig zurückgezahlt.

Zugleich verwies die Lufthansa darauf, dass die Kommission 2024 nach dem EuG-Urteil eine neue Untersuchung zu den deutschen Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet hat. Damit steht eine neue Entscheidung zur Beihilfeberechtigung von Lufthansa an. "Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen", teilte die Airline mit.