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EU-Parlament lehnt Einschränkung der Panoramafreiheit ab

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken wird europaweit wohl nicht weiter gesetzlich eingeschränkt. Das EU-Parlament lehnte am 09.07.2015 in Straßburg eine Beschneidung der sogenannten Panoramafreiheit ab. Die Abgeordneten stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine vorgeschlagene entsprechende Erweiterung des Urheberrechts. "Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern weiterhin unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke in Wikipedia ansehen", sagte die Berichterstatterin des Parlaments, die Piraten-Politikerin Julia Reda, die zur Fraktion der Grünen gehört und einen Report zum Thema vorgelegt hatte.

Fotos der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms weiterhin zustimmungspflichtig

In Deutschland und den meisten Staaten der EU sind damit weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte erstellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine uneingeschränkte Panoramafreiheit. So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter.

Eigentlicher Reform-Vorschlag kommt im Herbst

Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie kommt im Herbst 2015 von der EU-Kommission. Damit soll die bisherige Richtlinie von 2001 an das Internet-Zeitalter angepasst werden. "Damals gab es weder Smartphones noch YouTube oder Facebook. Der grenzüberschreitende Austausch von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide zugenommen", sagte Reda.

Massive Kritik an Neuregelung zur Panoramafreiheit

Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Profi-Fotografen befürchteten, dass ihre Arbeit in der Öffentlichkeit massiv beeinträchtigt wird. Bürger waren besorgt, sich möglicherweise mit harmlosen Urlaubsfotos angreifbar zu machen, nur weil das Bild neben einer Werbeanzeige auf Facebook erscheinen könnte.

Vorschlag war an französische Gesetzeslage angelehnt

Die Diskussion hatte der französische Liberale Jean-Marie Cavada ausgelöst. Er hatte im Rechtsausschuss des Parlaments die gewerbliche Nutzung von Fotos an die Einwilligung der Urheber gekoppelt, entsprechend der Gesetzeslage in Frankreich. Dafür waren zunächst auch Christdemokraten und Sozialdemokraten. Dem Proteststurm im Netz setzten sie aber nichts entgegen. Der für Digitalwirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger sprach auf Twitter von einem "Missverständnis". "Für die Kommission kann ich Entwarnung geben. Hier ist keine Einschränkung geplant", sagte er.

Kein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger

In dem Parlamentsbeschluss ging es aber nicht nur um die Freiheit, vor Sehenswürdigkeiten Selfies zu machen. "Insgesamt ist der Bericht trotz einiger Makel ein Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Urheberrechtsreform", lautet das Urteil der Berichterstatterin Reda. Sie freute sich darüber, dass dem umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus Deutschland und Spanien in dem Bericht nicht der Weg nach Europa bereitet wurde.

Kritik von deutschen Netzaktivisten

Den Netzaktivisten in Deutschland fällt die in dem Reda-Report formulierte Rechtsänderung nicht deutlich genug aus: "Das EU-Parlament hat sich leider eher für ein Reförmchen als für eine Reform des Urheberrechts ausgesprochen", erklärte der Verein Digitale Gesellschaft. "Wir vermissen ein klares Nein zum Geoblocking ebenso wie ein Ja zu Fair Use und einem Recht auf Remix. Ein Urheberrecht, das fit für das digitale Zeitalter ist, sieht anders aus", sagte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.