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EU-Parlament fordert EU-Wahlrechtsreform

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Das Europäische Parlament hat am 11.11.2015 einen förmlichen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts der EU verabschiedet. Danach soll der Europawahlkampf künftig mit offiziell nominierten EU-weiten Spitzenkandidaten für das Amt des Präsidenten der EU-Kommission ausgefochten werden. Die jeweiligen Kandidaten sollten auch Bewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament sein und bis spätestens zwölf Wochen vor der Europawahl offiziell nominiert sein.

Größere Länder sollen verbindliche Sperrklausel einführen

Für die größeren EU-Länder empfiehlt das Parlament, eine verbindliche Sperrklausel zwischen 3% und 5% einzuführen. Im Vergleich zum bestehenden System müssten dann Spanien und Deutschland Sperrklauseln einführen.

Stimmabgabe soll auch elektronisch oder über das Internet möglich sein

Die Abgeordneten verlangen weiter, dass alle EU-Bürger, die im Ausland leben, an der Europawahl teilnehmen können müssen, und dass die Mitgliedstaaten deshalb Briefwahl, elektronische Stimmabgabe oder Stimmabgabe über das Internet zulassen sollen. Vier EU-Länder hätten es bei der Europawahl 2014 ihren im Ausland lebenden Bürgern nicht erlaubt, ihre Stimme für einen Kandidaten im Heimatstaat abzugeben, erläutert das Parlament, nämlich die Tschechische Republik, Irland, Malta und die Slowakei. In den anderen Ländern sei es möglich gewesen, entweder durch Briefwahl, in der Botschaft, durch einen Bevollmächtigten oder elektronisch im Land der eigenen Staatsangehörigkeit zu wählen. Um doppelte Stimmabgaben von EU-Bürgern mit Doppelstaatsbürgerschaft oder ausländischem Wohnsitz auszuschließen, sollten Wahlbehörden der EU-Länder entsprechende Information austauschen.

Einzelstaatliche sowie europäische Parteien sollten auf Stimmzetteln aufgedruckt sein

Auf den Stimmzetteln für die Wahl zum Europäischen Parlament sollten die Namen und Logos sowohl der einzelstaatlichen Parteien als auch gegebenenfalls der europäischen politischen Parteien, denen die einzelstaatlichen Parteien angehören, an gleichermaßen hervorgehobener Stelle aufgedruckt sein, so die Abgeordneten weiter. Die Zugehörigkeit einer einzelstaatlichen Partei zu einer europäischen politischen Partei sollte ebenfalls auf dem gesamten Wahlkampfmaterial verdeutlicht werden.