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EU-Ministerrat billigt Kompromiss bei EU-Fluggastdatenspeicherung

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Der EU-Ministerrat hat am 04.12.2015 einem Kompromiss bei der Speicherung von Fluggastdaten zugestimmt, der zuvor mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt worden war. Die Daten sollen demnach fünf Jahre lang gespeichert werden. Nach sechs Monaten sollen sie anonymisiert werden müssen und der Zugriff auf die vollständigen Daten dann strengen Regeln unterliegen.

EU-Staaten sollen Daten auch für ausgewählte innereuropäische Flüge erfassen können

Mit der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) sollen die Übermittlung von Fluggastdaten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass die Fluggesellschaften den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU die Fluggastdaten übermitteln müssen. Laut Rat sollen die Mitgliedstaaten solche Daten auch für ausgewählte innereuropäische Flüge erfassen können, ohne aber dazu verpflichtet zu sein. Jeder Mitgliedstaat muss ferner eine zentrale Stelle ("PNR-Zentralstelle") einrichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.

Erlaubte Verwendungszwecke für Fluggastdaten

Nach der Richtlinie dürfen die Fluggastdaten ausschließlich zur Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden. Dabei können die PNR-Daten laut Rat zu folgenden Zwecken verwendet werden: zur Überprüfung von Fluggästen vor der Ankunft nach vorher festgelegten Risikokriterien oder zur Identifizierung bestimmter Personen, zur Nutzung bei bestimmten Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen, als Beiträge zur Entwicklung von Risikobewertungskriterien. Außerdem regelt die Richtlinie den Austausch der Fluggastdaten zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Zudem sieht sie Garantien für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten vor. Dies umfasst auch die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden und die obligatorische Benennung eines Datenschutzbeauftragten für jede PNR-Zentralstelle.