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EU-Kommission will nicht gegen deutsche Pläne zur Vorratsdatenspeicherung klagen

Vollzeit mit der Brechstange?

Die EU-Kommission hat entgegen anderslautender Medienberichte keine Pläne, Deutschland wegen des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung zu verklagen. Es sei eine nationale Entscheidung, ob ein EU-Staat Vorgaben für die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger erlasse, teilte die EU-Behörde am 16.09.2015 mit: “Wir sind weder gegen noch für die Einführung nationaler Gesetze für die Vorratsdatenspeicherung.“

Kommission: Keine neue Initiative für europäische Regeln zur Vorratsdatenspeicherung

Nach Ansicht der EU-Kommission handelt es sich um ein sehr heikles, häufig ideologisch diskutiertes Thema. Die EU-Kommission wolle sich in diese Debatten nicht verwickeln lassen: “Die Europäische Kommission ist nicht bereit, dieses Spiel mitzuspielen.“ In jedem Fall werde die EU-Kommission keine neue Initiative für europäische Regeln zur Vorratsdatenspeicherung vorschlagen. 2014 hatte der Europäische Gerichtshof das EU-Gesetz von 2006 verworfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, im Kampf gegen Kriminalität die Daten von Telefonaten zu speichern, um ermitteln zu können, wer wann und wo mit wem telefoniert hat. Gesprächsinhalte sollen nicht aufgezeichnet werden.