Onlinedienst X kein Gatekeeper

Zitiervorschlag
Onlinedienst X kein Gatekeeper. beck-aktuell, 16.10.2024 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/35631)
Dem sozialen Netzwerk X kommt nicht die Rolle eines zentralen Plattformdienstes im Sinne des Digital Markets Act (DMA) zu. X sei kein wichtiges Gateway für Geschäftsnutzer, um Endnutzer zu erreichen, so die Begründung der EU-Kommission.
Der Entscheidung war eine umfassende Marktuntersuchung vorangegangen, nachdem X seinen potenziellen Status als Gatekeeper angemeldet hatte. Das Netzwerk hatte dabei auch Argumente vorgebracht, die gegen seine Einstufung als Gatekeeper sprechen – selbst wenn es die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllen sollte.
Die Kommission folgte dieser Einschätzung: Die Marktuntersuchung habe ergeben, dass X in Bezug auf seinen Online-Dienst für soziale Netzwerke keine zentrale Rolle als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern spiele. Allerdings werde man die Entwicklungen auf dem Markt mit Blick auf X weiter verfolgen – und bei wesentlichen Änderungen reagieren.
- Redaktion beck-aktuell, dbs
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Onlinedienst X kein Gatekeeper. beck-aktuell, 16.10.2024 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/35631)



