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EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen deutscher Pkw-Maut ein

Carl von Ossietzky

Die Europäische Kommission geht wegen der Pkw-Maut juristisch gegen Deutschland vor. Das teilte der Sprecher von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc am 18.06.2015 über Twitter mit. Somit geht die EU-Kommission davon aus, dass die Maut gegen EU-Recht verstößt.

Dobrindt will EuGH-Entscheidung abwarten

Deutschland erhalte nun zunächst ein Mahnschreiben aus Brüssel, hieß es im Vorfeld. Zu den Vorwürfen müsse Berlin innerhalb von acht Wochen Stellung nehmen. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, droht Deutschland am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Bis zu einem Urteil könnten zwei Jahre vergehen. Damit wäre der ursprünglich geplante Starttermin im Lauf des Jahres 2016 faktisch kaum haltbar. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einführung der Maut bis zu dieser Entscheidung verschieben, wie er der «Bild»-Zeitung (Ausgabe vom 18.06.2015) sagte.

Kommission sieht ausländische Autofahrer diskriminiert

Nach früheren Angaben aus Kommissionskreisen sieht die Behörde in der Abgabe eine gezielte Diskriminierung ausländischer Autofahrer. Denn unter dem Strich würden nur ausländische Fahrer belastet, weil Inländer ihr Geld über eine Senkung der Kfz-Steuer zurückbekommen sollen, hieß es. Laut Bundesverkehrsministerium soll die Maut nach Abzug der Kosten jährlich 500 Millionen Euro einbringen.