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EU-Kommission legt Bericht über Lage der Grundrechte in der EU vor

„Das unsichtbare Recht“

Die Europäische Kommission hat am 19.05.2016 ihren Bericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für das Jahr 2015 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick darüber, wie die Grundrechte in einer Reihe von EU-Politikbereichen und in den Mitgliedstaaten angewendet wurden. Besonderes Schwerpunktthema ist die Prävention und Bekämpfung antisemitisch und antimuslimisch motivierten Hasses.

Gesetzgebungspakete zur Förderung der Grundrechte

Für das Jahr 2015 führt der Bericht laut Kommission eine Reihe von Gesetzgebungspaketen zur Förderung der Grundrechte auf, darunter das Reformpaket zum Datenschutz, sowie Richtlinie über Verfahrensgarantien für Minderjährige in Strafverfahren und die Richtlinie über die Rechte von Opfern. Er enthalte auch Erläuterungen, wie die Kommission die Charta in ihrer gesetzgeberischen und politischen Arbeit im vergangenen Jahr berücksichtigt habe. Beispielhaft würden hier die Maßnahmen zur besseren Bewältigung der Migrationsproblematik auf EU-Ebene (Europäische Migrationsagenda) oder zur Verbesserung der Sicherheitslage (Europäische Sicherheitsagenda) angeführt. Schließlich enthalte der Bericht Ausführungen zur Anwendung der Grundrechtecharta durch den Europäischen Gerichtshof und zu den wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung.

Schwerpunkt: Bekämpfung antisemitisch und antimuslimisch motivierten Hasses

Als besonderen Schwerpunkt des diesjährigen Berichts nennt die Kommission das erste jährliche Kolloquium über Grundrechte, das im Oktober 2015 stattfand. Auf diesem Kolloquium zum Thema “Toleranz und Respekt: Prävention und Bekämpfung von antisemitisch und antimuslimisch motiviertem Hass in Europa“ seien der Kommission bestimmte Kernmaßnahmen vorgeschlagen worden. Auf dem zweiten jährlichen Kolloquium zum Thema “Medienvielfalt und Demokratie“ am 17./18.11.2016 in Brüssel werde der Erste Vizepräsident Frans Timmermans zusammen mit den Kommissionsmitgliedern Günther Oettinger und Věra Jourová die zentrale Rolle freier und pluralistischer Medien und insbesondere digitaler Medien in demokratischen Gesellschaften erörtern. Außerdem habe die Kommission am 19.05.2016 eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, deren Ergebnisse in die Beratungen auf diesem Kolloquium einfließen werden.