Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Wohnsitzauflage und Vorrangprüfung

Das geplante Integrationsgesetz

Berufe mit Haltung

Die Koalition will bei ihrer Kabinettsklausur in Meseberg ein Integrationsgesetz auf den Weg bringen. Die letzten Gespräche dazu laufen noch. Geplant ist unter anderem die Möglichkeit einer Wohnsitzzuweisung. Die Länder sollen danach auch anerkannten Flüchtlingen für eine bestimmte Zeit den Wohnort vorschreiben können. Ausgenommen sind jene, die einen festen Job haben oder eine Ausbildung machen.

Unbefristete Niederlassungserlaubnis nur bei Erfüllung zweier Voraussetzungen

Wer eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland bekommen will, muss seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten können und ausreichend Sprachkenntnisse vorweisen.

Vorrangprüfung bei Bewerbung auf Stelle soll in einigen Regionen ausgesetzt werden

Wenn sich ein Asylbewerber auf eine Stelle bewirbt, wird bislang immer erst ermittelt, ob sich nicht auch ein geeigneter Kandidat mit deutschem oder EU-Pass für den Job findet. Erst nach 15 Monaten fällt diese "Vorrangprüfung“ weg. Die Regelung soll nun befristet für drei Jahre ausgesetzt werden, allerdings nur in "Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit“.

Für Aufenthalt bei Ausbildung soll "3+2-Regel“ gelten

Wer als Flüchtling eine Ausbildung anfängt, soll für deren gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen – und sofern er danach einen passenden Job findet, im Anschluss noch zwei weitere Jahre ("3+2-Regel“).

Mehr Integrationskurse geplant

Das Angebot an Integrationskursen soll ausgebaut und die Wartezeit auf einen Platz im Integrationskurs verkürzt werden. Künftig sollen auch Flüchtlinge, die schon einfache Sprachkenntnisse haben, zur Teilnahme verpflichtet werden können. Auch soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass jene, die zum Beispiel einen Integrationskurs abbrechen, mit einer Kürzung ihrer Sozialleistungen rechnen müssen.