Datenschutzkonferenz wendet sich gegen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Zitiervorschlag
Datenschutzkonferenz wendet sich gegen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192281)
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 09.06.2015 eine Umlaufentschließung gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten verabschiedet. In ihrer Entschließung weisen die Datenschutzbeauftragten auf ihre erheblichen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung hin.
Massive Grundrechtseingriffe besonders zu rechtfertigen
Schon vorherige Regelungen seien vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für unwirksam erklärt worden, weil unzulässig in Grundrechte eingegriffen worden sei, insbesondere in das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, betonen die Datenschützer. Mit einer Vorratsdatenspeicherung werde massiv in Freiheitsrechte von allen Menschen unabhängig von einem konkreten Verdacht eingegriffen. Deshalb müssten derartige Maßnahmen, die nur als absolute Ausnahme überhaupt zulässig sein können, einer strengen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen und durch technische, organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen abgesichert werden.
Datenschutzbeauftragte zweifeln an Erforderlichkeit der Datenspeicherung
Die Datenschützer konnten nicht erkennen, dass die Regelungen grundrechtlichen Anforderungen genügen. Sie führen namentlich die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern ins Feld. Auch die Vorgaben des EuGH seien nicht vollumfänglich berücksichtigt. Die Bundesregierung habe bisher nicht hinreichend begründet, dass die Speicherung von Standort- und Kommunikationsdaten erforderlich sei. Das gelte umso mehr, als die Gutachten des Max-Planck-Instituts und des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (beide aus dem Jahr 2011) die Wirksamkeit der Maßnahme in Frage gestellt hätten. Zudem sei die gerichtliche Vorgabe, hinsichtlich der Datenarten, deren Speicherfristen und Verwendungszwecken zu differenzieren, nur unzureichend umgesetzt worden. Ein für derart intensive Grundrechtseingriffe ausreichendes Maß an Bestimmtheit fehle, wenn unbestimmte Rechtbegriffe (zum Beispiel angemessenes Verhältnis oder ein besonderes Schwerwiegen einer Tat) verwendet würden und den Sicherheitsbehörden somit ein weiter Spielraum eröffnet werde.
Ergebnisoffene Diskussion des Entwurfs unter Beteiligung der Öffentlichkeit gefordert
Der Entwurf sehe keine Evaluierung vor, kritisieren die Datenschutzbeauftragten weiter. Neue Maßnahmen mit einem derartigen Eingriffspotential sollten jedoch nach einer bestimmten Frist von unabhängiger Seite auf deren Wirksamkeit wie auch auf die Beeinträchtigung von Grundrechten bewertet werden, um hieraus gesetzgeberische Schlüsse zu ziehen. Die Konferenz fordert wegen der großen grundrechtlichen Bedeutung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten und wegen der Signalwirkung einer deutschen Regelung für Europa, dass der Vorschlag der Bundesregierung in einem ergebnisoffenen Verfahren mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert wird.
- Redaktion beck-aktuell
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Datenschutzkonferenz wendet sich gegen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192281)



