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Bundesumweltministerium will Recyclingquoten deutlich erhöhen

„Das unsichtbare Recht“

Das Bundesumweltministerium strebt deutlich höhere Recyclingquoten an. Mit einem neuen Wertstoffgesetz will es unter anderem dafür sorgen, dass mindestens 72% der Kunststoffabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, als Rohstoff weiterverwendet werden. Die Sammlung und das Recycling von Wertstoffen sollen deshalb noch effizienter und einfacher werden. Einen Arbeitsentwurf für das neue Wertstoffgesetz hat das Umweltministerium am 21.10.2015 vorgelegt. Dieser dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Referentenentwurfs.

Gelbe Tonne soll durch Wertstofftonne ersetzt werden

Das Wertstoffgesetz sieht vor, die bisherige gelbe Tonne in eine Wertstofftonne umzuwandeln und den Einsatz recyclingfähiger Materialien zu fördern. In der Wertstofftonne können nicht nur Verpackungen, sondern auch andere Haushaltsabfälle aus Kunststoff und Metall gesammelt werden, zum Beispiel Kleiderbügel und kaputte Bratpfannen. Damit ließen sich zusätzlich bis zu fünf Kilogramm Wertstoffe pro Einwohner und Jahr hochwertig recyceln, so das Umweltministerium. Damit würden nicht nur Umweltbelastungen verringert, sondern auch Rohstoffe und Energie eingespart.

Mehr Produktverantwortung für Hersteller und Handel

Um die Recyclingquoten insgesamt deutlich zu erhöhen, will das Ministerium unter anderem die bestehende Produktverantwortung erweitern – also die Verantwortung der Hersteller und des Handels für die Entsorgung eines Produktes. Zukünftig soll sie nicht nur für Verpackungen, sondern auch für weitere Produkte aus Kunststoff und Metall gelten.

Kommunen sollen größere Rolle spielen

Die dualen Systeme sollen laut Arbeitsentwurf wie bisher die Wertstoffe einsammeln, sortieren und verwerten. Dafür werden sie vom Handel und der Industrie über Lizenzentgelte für die Produkte und Verpackungen finanziert. Gleichzeitig soll die Rolle der Kommunen gestärkt werden. Sie sollen zum Beispiel darüber entscheiden, wie die Abfälle vor Ort gesammelt werden: in einer Tonne oder in Säcken. Außerdem sollen sie festlegen, wann und wie oft die Abfälle abgeholt werden. Davon erhofft sich das Umweltministerium eine optimale Abstimmung der Restmüllerfassung mit der Wertstoffsammlung. Oft seien die Kommunen der erste Ansprechpartner für Probleme mit der gelben Tonne, erläutert das Ministerium. Auf die Entscheidungen der dualen Systeme könnten sie aber bisher wenig Einfluss ausüben.

Lizenzentgelte sinken bei steigender Recyclingfähigkeit

Verändert werden soll auch die Berechnung der Lizenzentgelte. Hierbei müssen die dualen Systeme nun berücksichtigen, inwieweit sich ein Produkt hochwertig recyceln lässt. Kann ein Hersteller zum Beispiel Verpackungen vermeiden oder die Recyclingfähigkeit seiner Produkte erhöhen, soll er weniger Lizenzentgelte zahlen.

Ausschreibung entscheidet über Vergabe von Wertstoffsammlung

Um die Wertstoffsammlung selbst sollen sich die Entsorgungsunternehmen auf Basis einer Ausschreibung bewerben müssen, die sich an den Grundsätzen des öffentlichen Vergaberechts orientiert. Der Wettbewerb soll für Effizienz und eine erhebliche Kostenminimierung sorgen. Um ihn fair zu gestalten und den Vollzug des Gesetzes zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer "Zentralen Stelle" geplant. Diese soll von den Herstellern und dem Handel finanziert werden. Außerdem soll bei ihr eine unabhängige Schiedsstelle eingerichtet werden.

Bundesumweltministerium will noch 2015 Referentenentwurf vorlegen

Das Bundesumweltministerium stellt den Arbeitsentwurf nun den betroffenen Verbänden, den Kommunen und den Ländern vor. Bis Ende 2015 beabsichtigt es, einen Referentenentwurf vorzulegen. Dem Bundeskabinett wird das Ministerium den Gesetzentwurf im Jahr 2016 vorlegen. Darauf folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.