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Bundestag verabschiedet Reform des BND-Gesetzes

Klageindustrie

Der Bundestag hat am 21.10.2016 neue Regelungen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes beschlossen. Dies teilte die Bundesregierung mit. Die Reform sieht spezielle Rechtsgrundlagen für die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" vor und zu deren Überprüfung die Einrichtung eines "Unabhängigen Gremiums". Außerdem wird die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

"Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" und "Unabhängiges Gremium"

Kernpunkte des geplanten Gesetzes sind spezielle Regelungen für die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung", bei der es um die Fernmeldeaufklärung von im Ausland befindlichen Ausländern aus dem Inland heraus geht, sowie die Schaffung eines neuen Gremiums zu deren Überprüfung. Die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" des BND wird künftig durch das Bundeskanzleramt angeordnet und durch ein "Unabhängiges Gremium", das aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof besteht, überprüft. Gründe, die die Aufklärung rechtfertigen können, sind die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, ihre Handlungsfähigkeit oder die Gewinnung sonstiger Erkenntnisse von  außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung. Wirtschaftsspionage wird ausdrücklich verboten.

Schutz von EU-Bürgern, EU-Institutionen und EU-Staaten

Das Gesetz enthält besondere Schutzvorschriften für EU-Bürger sowie für Einrichtungen der Europäischen Union und öffentliche Stellen ihrer Mitgliedstaaten. Danach ist Spionage mittels Suchbegriffen zu ihrer gezielten Erfassung nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Die Bestimmung der Suchbegriffe erfolgt dabei durch Anordnung des BND-Präsidenten oder eines Vertreters. Ausgenommen sind von der Anordnungspflicht Maßnahmen gegen EU-Bürger, wenn es sich um Gefahren nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Art. 10-Gesetz (zum Beispiel Terroranschläge oder Cyberattacken) handelt. Über Anordnungen ist das Bundeskanzleramt zu informieren, das das "Unabhängige Gremium" unterrichten muss. Das "Unabhängige Gremium" kann auch jederzeit stichprobenartig kontrollieren, ob die Vorgaben zur Verwendung solcher Suchbegriffe eingehalten werden.

Schutz der Privatsphäre

Ist anzunehmen, dass durch eine Aufklärungsmaßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Informationen aus dem Kernbereich der Privatsphäre dürfen nicht verwendet werden und werden unverzüglich gelöscht.

Koalition zufrieden

Der SPD-Abgeordnete Christian Flisek sprach von einer umfassenden Reform des Rechts des BND und einem "mutigen Schritt nach vorne". Er betonte, dass unter anderem Standards für den Schutz von EU-Bürgern und -Institutionen festgezurrt würden. Dies sei weltweit einmalig. Die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz sagte, die Reform schaffe klare Regelungen für die Zukunft. "Das stärkt das Vertrauen in die Arbeit des BND."

Opposition kritisiert Ausweitung der Befugnisse zur Massenüberwachung

Martina Renner von der Linken-Fraktion kritisierte eine faktische Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses in Artikel 10 des Grundgesetzes und eine Ausweitung der Befugnisse für Massenüberwachung. "Sie nennen es Reform. Wir nennen es die Legalisierung massenhafter Grundrechtsverletzung." Der Grüne Konstantin von Notz wies auf verfassungsrechtliche Bedenken an der Reform hin. Ähnlich hatte sich zuvor der Deutsche Anwaltverein geäußert. Abgeordnete von CDU/CSU und SPD wiesen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen zurück.