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Nach neuem Urteil zu Grenzkontrollen

Dobrindt kündigt Berufung an

Schild, dass auf luxemburgisch-deutsche Grenze hinweist.
© studio v-zwoelf / Adobe Stock

Auch das VG Koblenz hat eine Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Der Bundesinnenminister erklärt das Urteil zur Einzelfallentscheidung und will an den Grenzkontrollen festhalten.

Die Bundesregierung wird gegen das Koblenzer Urteil über eine rechtswidrige Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze in Berufung gehen. "Das ist ein Urteil, das erstinstanzlich ist und eine Einzelfallentscheidung ist", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im luxemburgischen Burglinster. "Die Entscheidungsbegründung liegt uns inzwischen vor. Wir werden diese sorgfältig prüfen und dann in Berufung gegen dieses Urteil gehen."

Der Richterspruch habe keine Auswirkungen auf die seit September 2024 an allen deutsche Außengrenzen wiedereingeführten Grenzkontrollen, so der Bundesinnenminister. "Diese Binnengrenzkontrollen werden weitergeführt, solange wir dies für notwendig erachten", sagte Dobrindt nach einem Treffen mit den deutschsprachigen Innenministern.

Es gebe ein gemeinsames Verständnis, dass Grenzkontrollen temporär seien. Wie es weitergehe, hänge von vielen Faktoren ab, "die wir zurzeit noch nicht abschließend beantworten können", sagte Dobrindt. Er nannte als Beispiel den gemeinsamen Migrationspakt, der die europäische Asylpolitik neu gestalten soll - und ab Mitte Juni in Kraft tritt.

Erfolgreicher Kläger ist Juraprofessor

An allen deutschen Außengrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert - zuletzt bis Mitte September 2026.

Am Montag hatte das VG Koblenz eine solche Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Geklagt hat der Dominik Brodowski, ein Juraprofessor für Europäisierung, Internationalisierung und Digitalisierung des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts an der Universität Saarbrücken. Er war, wie Tagesschau.de berichtete, im Juni 2025 - ausgerechnet - nach einer Konferenz zum Thema "40 Jahre Schengen-Abkommen" bei der Einreise aus Schengen in Luxemburg nach Perl im Saarland von der Bundespolizei kontrolliert worden und hatte wenige Tage später Klage eingereicht.

Laut dem VG verstoßen die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe. Art. 25 des Schengener Grenzkodexes erlaube einem Mitgliedsstaat die Wiedereinführung oder Verlängerung von Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen. Die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in diesem Mitgliedstaat müsste ernsthaft bedroht sein. In ihrem Notifizierungsschreiben habe sie aber die Angaben über Migrationsbewegungen nicht in Relation zu den vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen der zuständigen Behörden gesetzt. So lasse sich nicht beurteilen, ob die Behörden aufgrund der angegebenen Migrationszahlen voraussichtlich erheblich unter Druck geraten, rügt das VG Koblenz.

Ein Hinweis auf einzelne schwere, von ausländischen Staatsangehörigen verübte Gewaltstraftaten lasse nicht darauf schließen, dass die Behörden generell überfordert wären. Mangels Dokumentation seines Entscheidungs- und Abwägungsvorgang für die Verlängerung der Kontrollen könne die Bewertunggerichtlich nicht überprüft werden. Die Verwaltungsrichterinnen und -richter in Koblenz liegen damit auf einer Linie mit anderen Gerichten, zuletzt hat der VGH München im März anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenzen für rechtswidrig erklärt.