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Organspende

Bundestag berät erneut über Widerspruchslösung 

Eine Person hält einen Organspendeausweis in den Händen.
Mit einem Organspendeausweis kann man aktuell dokumentieren, dass man bereit für eine Spende ist. © mpix-foto / Adobe Stock

Spenderorgane sind in Deutschland nach wie vor Mangelware. Das bekannteste Instrument für eine Steigerung des Spendenaufkommens ist die Widerspruchslösung, doch es gibt Widerstände. Eine Gruppe von Abgeordneten startet nun einen neuen Anlauf.

Manche Themen sind so vielfältig und dynamisch, dass die Debatte darüber immer etwas Neues hervorbringt, etwa bei der Regulierung von Internetgiganten oder im Umgang mit der AfD. Das liegt zumeist daran, dass sich die Materie verändert: Apps werden weiterentwickelt, es gibt neue Forschung zu den Folgen von Social-Media-Konsum oder irgendein Verfassungsschutzamt veröffentlicht einen neuen Bericht.

Und dann gibt es die Frage der Organspende: Sollten alle Bürgerinnen und Bürger standardmäßig als Spenderinnen und Spender gelten, solange sie keinen Widerspruch hinterlegt haben? Die Debatte darüber können vermutlich nicht nur Rechtsjournalisten im Halbschlaf herunterbeten, so oft wurden die Argumente dazu wiederholt. Denn seit jeher ist klar: Es gibt in Deutschland zu wenig Spenderorgane, nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation standen im vergangenen Jahr 985 Organspenderinnen und -spender 8.199 Menschen gegenüber, die auf eine Organtransplantation warteten. Jährlich versterben hunderte Menschen, weil sie nicht rechtzeitig mit einem Spenderorgan versorgt werden können. Eine politische Lösung hat man bislang trotzdem nicht gefunden.

So kommt es, dass sich der Bundestag am Donnerstag erneut mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes befassen wird. Anlass sind zwei Gesetzentwürfe, die eine Reform des Transplantationsrechts vorsehen, mit der die viel diskutierte Widerspruchslösung in der Organspende eingeführt werden soll, sowie ein Gegenantrag zur Stärkung von Aufklärung und freiwilliger Spendenbereitschaft.

Prominente Gruppe für Widerspruchslösung

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und der Linken sieht im anhaltenden Organmangel einen Beleg dafür, dass die bisherigen Maßnahmen nicht den erhofften Erfolg gebracht haben und plädiert deshalb für die Einführung der Widerspruchslösung, wie sie auch in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert wird, etwa in Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Spanien. Danach gilt als Spender, wer nicht aktiv widersprochen hat.

Nach der aktuellen Rechtslage gilt in Deutschland noch die Entscheidungslösung. Dabei gilt grundsätzlich nur als Spender, wer zu Lebzeiten einen entsprechenden Wunsch geäußert hat. So sieht § 3 Abs. 1 Nr. 1 TPG die ausdrückliche Einwilligung als zwingende Voraussetzung für eine Spende vor. Für den Fall, dass eine verstorbene Person zu Lebzeiten keine Entscheidung dokumentiert hat, können gem. § 4 TPG auch nahestehende Personen einwilligen. Das geht nur, wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Zudem müssen die Angehörigen seinen mutmaßlichen Willen berücksichtigen. Im Gegensatz zur reinen Zustimmungslösung arbeitet der Staat bei der Entscheidungslösung jedoch zusätzlich darauf hin, dass sich alle potenziellen Spenderinnen und Spender mit der Frage befassen, etwa indem die Krankenkassen regelmäßig Infomaterialien an ihre Versicherten versenden.

Die Liste derjenigen, die nun den Reformvorschlag unterstützen, ist prominent besetzt, etwa mit den letzten beiden Gesundheitsministern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), zudem SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil sowie Grünen-Chef Felix Banaszak. Unterstützt wird ihr Vorstoß von einem Gesetzentwurf des Bundesrats, der ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung vorsieht.

Reformer sehen Entscheidungslösung gescheitert

In einer Debatte vor sechs Jahren hatte der Bundestag die Einführung der Widerspruchslösung abgelehnt und stattdessen das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Bürgerinnen und Bürger sollten verstärkt informiert werden und ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende in einem zentralen Register dokumentieren können. Allerdings blieben die Spenderzahlen niedrig. Zudem ging das Organspenderegister erst im März 2024 in Betrieb. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln bis heute, dass die Eintragung vergleichsweise aufwendig sei und die Möglichkeit deshalb kaum genutzt werde.

Nach dem nun vorliegenden Gruppenentwurf sollen künftig grundsätzlich sowohl Personen als potenzielle Organspender infrage kommen, die einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt haben, als auch jene, die zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Die Initiatorinnen und Initiatoren wollen die Organspende damit vom Ausnahmefall zum Regelfall machen. Zugleich soll sichergestellt werden, dass ein erklärter Widerspruch jederzeit verlässlich dokumentiert und vor einer Organentnahme berücksichtigt wird. Dazu will man das bestehende Organspenderegister nutzen.

Die Abgeordnetengruppe argumentiert, die bisherigen Maßnahmen hätten keine nachhaltige Verbesserung bewirkt. Die Widerspruchslösung bedeute zudem keinen Zwang zur Organspende, da jeder Mensch einer Entnahme jederzeit widersprechen könne. Außerdem verweist man auf Erfahrungen anderer Staaten mit Widerspruchsregelungen sowie auf die Belastung von Angehörigen, die bislang oft in einer emotionalen Ausnahmesituation über den mutmaßlichen Willen Verstorbener entscheiden müssten.

Gegner der Reform verweisen auf Selbstbestimmungsrecht

Gegnerinnen und Gegner der Widerspruchslösung halten seit jeher entgegen, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe. Sie sehen in der Widerspruchslösung einen Eingriff in die Selbstbestimmung und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Bei einer so persönlichen Frage müsse eine ausdrückliche Einwilligung Voraussetzung für eine Organentnahme bleiben, meinen deshalb auch jene 58 Abgeordneten, die den Antrag "Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben" unterzeichnet haben. Zudem warnen sie davor, dass Menschen mit Sprachbarrieren, Informationsdefiziten, psychischen Belastungen oder schwierigen sozialen Lebenslagen ihren Widerspruch möglicherweise nicht rechtzeitig dokumentieren könnten. Statt eines Systemwechsels fordern sie bessere Informationskampagnen, eine Entbürokratisierung des Organspenderegisters und niedrigschwellige Möglichkeiten, den eigenen Willen festzuhalten.

Die Abgeordneten, die ebenfalls unterschiedlichen Fraktionen angehören, sind der Ansicht, es gebe in Deutschland kein Problem mit der Spendebereitschaft, lediglich die Hürden, sie zu dokumentieren, seien zu hoch. In der Tat können sich laut Umfragen zwischen 70 und 85% der Menschen eine Organspende grundsätzlich vorstellen. Doch die Zahl der tatsächlich als zur Spende bereit Dokumentierten bleibt dahinter drastisch zurück. Das wollen die Abgeordneten ändern, indem künftig alle Bürgerinnen und Bürger kurz nach ihrem 18. Geburtstag angeschrieben und aufgefordert werden sollen, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren.

Reicht es diesmal für eine Reform?

Doch das Problem bleibt: Auch Menschen, die einer Organspende grundsätzlich offen gegenüberstehen, dokumentieren dies zuweilen nicht von sich aus, wenn sie es nicht müssen. Nach dem Jahresreport von Eurotransplant, einer internationalen, gemeinnützigen Stiftung, die die Vermittlung und Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern (darunter Deutschland) koordiniert, verzeichnen Länder mit Widerspruchslösung dementsprechend deutlich höhere Spenderraten. Ob sich der Rückstand durch weitere Informationen und Anschreiben aufholen lässt, sehen viele Fachleute skeptisch.

Hinzu kommt, dass Deutschland mit den anderen Ländern im Eurotransplant-Verbund Spenderorgane austauscht. Somit profitiert die Bundesrepublik direkt vom höheren Spendenaufkommen in anderen Ländern mit Widerspruchslösung.

Wie schon bei der Debatte vor sechs Jahren verläuft die Auseinandersetzung im Bundestag nicht entlang der üblichen Fraktionsgrenzen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf den ethischen Charakter der Frage und betrachtet sie als Gewissensentscheidung des Parlaments. Ob sich diesmal eine Mehrheit für die Widerspruchslösung findet, ist offen. Die Vorlagen werden am Donnerstag zunächst in erster Lesung beraten und anschließend an den Gesundheitsausschuss überwiesen.