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Bundestag beschließt stärkere BND-Kontrolle

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Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes angenommen. Es sieht die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollrats zur stärkeren Kontrolle des BND beim technischen Ausspähen von Ausländern außerhalb Deutschlands vor. Gleichzeitig werden die rechtlichen Hürden für das Ausspähen erhöht.

BVerfG beanstandete Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch BND

Der beschossene Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/26103) dient der Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Das BVerfG (BeckRS 2020, 8777) hatte mit seiner Entscheidung zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung  mehrere Paragrafen des BND-Gesetzes für nicht vereinbar mit den Art. 5 und 10 GG erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende 2021 gesetzt. Es klärte, dass  das vor allem durch die technische Aufklärung von Nachrichtendiensten betroffene Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in Art. 10 GG auch auf Ausländer im Ausland Anwendung findet. Mit der vorgelegten Novelle soll  die Arbeit des ND im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage gestellt werden, die dem von den Karlsruher Richtern gezogenen "verfassungsrechtlichen Rahmen ausreichend Rechnung trägt", heißt es in der Regierungsvorlage.

Strategische Fernmeldeaufklärung

Bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut BND wurden zuletzt täglich ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellten.