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Bundesregierung will Regeln zur Terrorbekämpfung verlängern

Revitalisierte VwGO

Die Bundesregierung will derzeit bis Januar 2016 befristete Regelungen zur Terrorismusbekämpfung um weitere fünf Jahre verlängern. Im Wesentlichen gehe es um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten, erläutert die Regierung den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/5924). Die Regelungen waren hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden.

Wichtige Erkenntnisse im Kampf gegen Terror und maßvoller Einsatz bestätigt

Grundlage für den Gesetzentwurf ist ein Evaluierungsbericht von Wissenschaftlern des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung, der nach Regierungsangaben gezeigt hat, dass die Befugnisse "wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen" und dabei von den Nachrichtendiensten "maßvoll eingesetzt werden". So seien im Jahr 2014 laut Bundesinnenministerium beispielsweise 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Dabei habe unter anderem einer Person die Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden können.

Neuerliche Befristung bis 2021 vorgesehen

Der Gesetzentwurf sieht eine neuerliche Befristung der Regelungen bis zum 10.01.2021 vor. Damit soll der Vorlage zufolge auch gesetzgeberisch gewährleistet werden, "dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt". Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden.