Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundesregierung möchte Grundsicherung für EU-Ausländer einschränken

Schutz des Anwaltsberufs

Die Bundesregierung möchte den Anspruch ausländischer Personen auf Grundsicherungsleistungen einschränken und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10211) vorgelegt. Dieser stelle klar, welche Personengruppen künftig von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ausgeschlossen sein sollen, teilte die Bundestagspressestelle am 09.11.2016 mit.

Plan: Grundsicherung erst nach fünf Jahren möglich

Dazu sollen unter anderem Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsgesetz/EU gehören sowie Menschen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Erst nach fünf Jahren "eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes" in Deutschland soll demnach ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder auf Sozialhilfe bestehen.

Überbrückungsleistung für ausreisepflichtige Ausländer

Hilfebedürftige Ausländer sollen ferner im Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für Ernährung und Unterkunft erhalten sowie die Kosten für die Rückreise erstattet bekommen können. Mit nennenswerten Ausgaben für den Bundeshaushalt sei aufgrund des relativ kleinen von dem Gesetz betroffenen Personenkreises nicht zu rechnen, schreibt die Regierung in dem Entwurf.