Für Nicht-EU-Bürger
Sozialhilfe darf an langfristigen Aufenthaltstitel geknüpft werden
Ein Mitgliedstaat muss Drittstaatsangehörigen, die über keinen langfristigen Aufenthaltstitel verfügen, keine Sozialhilfeleistungen gewähren. Zwar sei bei der sozialen Sicherung eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern vorgesehen, laut EuGH fällt die Sozialhilfe aber nicht darunter.