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Bundesrat will höheres Schutzniveau für WhatsApp und Co.

Rentenrebellen

In einer Entschließung vom 22.04.2016 setzt sich der Bundesrat für mehr Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen ein (BR-Drs. 88/16 (B)). Nach seinem Willen soll die Bundesregierung die im Telekommunikationsgesetz geregelten Vorschriften zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz künftig auch auf diese neuen Dienste anwenden.

Privatsphäre ist trotz technischer Weiterentwicklung zu schützen

Die Bundesregierung soll darüber hinaus nach dem Willen des Bundesrats die europäische Strategie des digitalen Binnenmarktes aktiv mitgestalten und dabei für Regelungen eintreten, die sowohl der technischen Weiterentwicklung als auch einem hohen Schutz- und Sicherheitsniveau der Privatsphäre Rechnung tragen. Der digitale Wandel verändere gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche schnell und umfassend. Dabei breiteten sich neue Geschäftsmodelle rasant aus. Der Rechtsrahmen müsse an diese Entwicklungen angepasst werden. Konkreter Handlungsbedarf bestehe insbesondere bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten, der Machine-to-Machine-Kommunikation sowie bei der Prüfung der Regulierung von Internetplattform-Anbietern.