Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer vor

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Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer vor. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167901)
Um das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden zu reformieren, wie es der Bundesfinanzhof angemahnt hat, hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung vom 04.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie für die dafür erforderliche Grundgesetzänderung an die Bundesregierung geleitet. In diesem ist eine zeitgemäße Bemessungsgrundlage vorgesehen, die sich am Bodenrichtwert sowie bei bebauten Grundstücken zusätzlich am Wert des Gebäudes orientieren soll.
Zeitgemäße Bemessungsgrundlage gesucht
Da auch das Bundesverfassungsgericht mit der aktuellen Einheitsbewertung befasst sei und es verfassungsrechtliche Zweifel an der geltenden Rechtslage gebe, sei die Reform der Grundsteuer zwingend geboten, erklärten die Finanzminister von Niedersachsen und Hessen, Peter-Jürgen Schneider (SPD) und Thomas Schäfer (CDU), deren Länder die Gesetzesentwürfe vorgelegt hatten. Im Grundsatz bleibe es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hänge der Steuersatz zunächst von dem - mit der Reform neu zu bestimmenden - Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung werde der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetze.
Rechtssichere und zeitgemäße Bemessungsgrundlage
Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssten in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 01.01.2022 erfolgen. Mit der Reform wollen die Länder eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer schaffen. Denn diese sei die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell belaufe sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr. Grund für die Reform sei eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammten die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof habe schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasse sich in mehreren anhängigen Verfahren mit der aktuellen Einheitsbewertung.
Land- und Forstwirtschaft soll vor Mehrbelastung geschützt werden
In einer zusätzlichen Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung kommt. Außerdem spricht er sich für eine stufenweise Reform aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis zum 01.01.2022 als ersten Schritt sieht. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen.
Veränderungen noch nicht absehbar
In der Entschließung betont der Bundesrat außerdem, dass die Reform nicht dazu führen dürfe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt. Durch die Reform solle unterm Strich zwar nicht mehr Geld eingenommen werden, doch werde es zu Veränderungen kommen, wenn Grundstücke nach Jahrzehnten erstmals bewertet werden. Diese seien aber noch nicht absehbar.
Weiteres Verfahren
Widerstand gegen das Vorhaben kam zuletzt aus Bayern und Hamburg. Zunächst beschäftigt sich nun die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie wird den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiterleiten. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es nicht.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer vor. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167901)



