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Grundsteuer

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Höhere Grundsteuer rechtens
Grundstück ohne Wohnbebauung

Höhere Grundsteuer rechtens

Dass Nichtwohngrundstücke mit einer höheren Grundsteuer belastet werden als Wohngrundstücke, hält das FG Berlin-Brandenburg für gerechtfertigt – schließlich gehe es darum, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Aber was ist, wenn eine Wohnbebauung geplant ist?

Die Woche im Recht, Folge 78
Gerechtigkeit & Loseblatt

Die Woche im Recht, Folge 78

Der BFH bestätigt die Grundsteuer, die Bundesregierung muss zu Afghanen entscheiden und der BGH stellt klar, dass die Riesterrente nicht einseitig gekürzt werden darf. Außerdem müssen Großkanzleien die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden besser erfassen und Designer-Möbel können auch urheberrechtlich geschützt werden.

Reform der Grundsteuer war gerecht
BFH findet

Reform der Grundsteuer war gerecht

Die Reform der Grundsteuer, wie sie in den meisten Bundesländern praktiziert wird, ist verfassungsgemäß. Das meint jedenfalls der BFH, wie er heute bekannt gegeben hat. Das letzte Wort wird trotzdem das BVerfG haben.

Kein Rabatt für Wohngrundstücke
Hebesätze für Grundsteuer

Kein Rabatt für Wohngrundstücke

Die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen haben höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke festgelegt. Das soll die Wohnnebenkosten auf einem niedrigen Niveau halten. Einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit nennt es das VG Gelsenkirchen.

Finanzamt muss für Verkehrswertgutachten löhnen
Grundstück überbewertet

Finanzamt muss für Verkehrswertgutachten löhnen

Ein Mann meint, das Finanzamt habe sein Grundstück für Zwecke der Grundsteuer mit einem zu hohen Wert angesetzt. Im Gerichtsverfahren legt er ein Verkehrswertgutachten vor, das dies bestätigt. Die Kosten für das erledigte Verfahren – einschließlich des Gutachtens – muss laut FG Baden-Württemberg das Finanzamt tragen.

Die Termine der 50. Kalenderwoche
2025

Die Termine der 50. Kalenderwoche

Die „Riester-Rente“ soll ein Anreiz sein, die kargen Zahlungen aus der gesetzlichen Versicherung durch private Vorsorge aufzustocken. Ob Versicherer nachträglich die Konditionen hierfür herabsetzen können, wenn sie selbst mit den Kapitalanlagen weniger erwirtschaften können, beschäftigt den BGH. Auch prüft er, inwieweit eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für die Fertigstellung eines „steckengebliebenen Baus“ zahlen muss. Ob er die reformierte Grundsteuer in der Mehrzahl der Bundesländer für verfassungsgemäß hält, verkündet der BFH.

Ist die Grundsteuerreform verfassungswidrig? Der BFH prüft, urteilt aber später

Ist die Grundsteuerreform verfassungswidrig? Der BFH prüft, urteilt aber später

Die Reform der Grundsteuer ist viele Immobilieneigentümer teurer zu stehen gekommen, als die Politik versprochen hatte. Weil die Abgabe als Nebenkosten auf sie umgelegt werden kann, sind auch die meisten Mieter betroffen. Der BFH prüft nun die Verfassungsmäßigkeit der Reform.

Die Termine der 46. Kalenderwoche
2025

Die Termine der 46. Kalenderwoche

Die vom BVerfG angeordnete Reform der Grundsteuer hat bei zahlreichen Immobilieneignern zu höheren Abgaben geführt – und bei Mietern ebenso. Der BFH stellt sie auf den Prüfstand. Der EuGH urteilt, ob die Union ihre Kompetenzen überschritten hat, als sie den Mitgliedstaaten Mindestlöhne vorgeschrieben hat. Vor dem BGH geht es um die unter Datenschützern umstrittene Überwachungssoftware „Pegasus“ und die mutmaßlich betrügerische Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard.

Die Termine der 41. Kalenderwoche
2025

Die Termine der 41. Kalenderwoche

Über einen etwaigen Impfschaden durch eine Spritze gegen Corona verhandelt der BGH. Verkündet wird dort zudem ein Urteil über die Werbung mit Preisnachlässen. Am BVerwG geht es ebenfalls um die Pandemie, dreimal sogar – nämlich um Verdienstausfall bzw. die Kosten der Lohnfortzahlung in der Quarantäne. Und auch sonst ist nach dem Ende der sommerlichen Feriensaison allerhand los in der Justiz.

Golfplatz wird als Acker besteuert
Neue Nutzung, alte Besteuerung

Golfplatz wird als Acker besteuert

Früher Feld, heute Golfplatz: Für die neue Nutzung wird ein spezieller Bodenrichtwert gerade erst ermittelt. Bis dahin darf die Finanzbehörde für die Grundsteuer nicht auf den gesetzlichen Auffangwert zurückzugreifen, sondern muss den Wert für die frühere landwirtschaftliche Nutzung nehmen.