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Bundesrat billigt Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber

Schutz des Anwaltsberufs

Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften - etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen. Mit der vom Bundesrat am 17.06.2016 gebilligten Änderung des Telemediengesetzes wird klargestellt, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Haftungsrisiken verhinderten Verbreitung von WLAN

In Deutschland sei die Verfügbarkeit des Internets über WLAN weitaus weniger gegeben als in vielen anderen Ländern, informierte der Bundesrat in seiner Mitteilung. Insbesondere kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichteten aufgrund der Haftungsrisiken derzeit oft darauf WLAN-Internetzugänge bereitzustellen - trotz aller damit verbundener Wettbewerbsnachteile. Das Gesetz werde nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Es trete am Tag nach der Verkündung in Kraft.