Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz

Zitiervorschlag
Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz. beck-aktuell, 10.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190986)
Der Bundesrat hat am 10.07.2015 das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Präventionsgesetz gebilligt. Beide Gesetze treten in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Durch das Präventionsgesetz sollen Bürger mehr Unterstützung bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung bekommen. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung stärken und die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen verbessern. In einer begleitenden Entschließung bedauern die Länder, dass die Vorschläge des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträge nicht berücksichtigt wurden.
Länder fordern zeitnahe Regelung
Die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Rückführung nicht ausgegebener Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Gesundheitsfonds und die Krankenkassen halten die Länder für nicht zielführend, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der geplanten Förderung von neuen Versorgungskonzepten über den Innovationsausschuss zeitnah zu regeln. Zudem sei die Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds gesetzlich auszugestalten.
Bessere medizinische Betreuung auf dem Land geplant
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll durch Neuregelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten die Situation in unterversorgten ländlichen Gebieten gezielt verbessert und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren reduziert werden. Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, soll die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht werden. Hinzu kämen 1.000 Weiterbildungsstellen bei Fachärzten. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen. Von den kassenärztlichen Vereinigungen einzurichtende Terminservicestellen sollen sicherstellen, dass Versicherte künftig innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten.
Gesetz soll Gesundheitsförderung und Prävention stärken
Ziel des Präventionsgesetzes ist es, unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Zudem entwickele das Gesetz die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiter, fördere das Impfwesen und verbessere das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz, erläutert der Bundesrat.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz. beck-aktuell, 10.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190986)



