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Bundesrat begrüßt Weiterentwicklung der Barrierefreiheit

Codiertes Recht

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 26.02.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Barrierefreiheit begrüßt (BR-Drs. 18/16 (B)). Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt die Bundesregierung insbesondere die barrierefreie Kommunikation in den Blick. Behörden sind danach künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. Dabei handelt es sich um eine spezielle sprachliche Ausdrucksweise, die besonders einfach zu verstehen ist.

Bauliche Hindernisse an Bundesgebäuden sind zu beseitigen

Darüber hinaus sind Gebäude des Bundes nach dem Gesetzentwurf auf Barrierefreiheit zu überprüfen und Hindernisse zu beseitigen. Es ist zudem vorgesehen, eine Schlichtungsstelle und ein kostenloses Schlichtungsverfahrens bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung einzurichten.

Mehrfache Benachteiligungen sollen berücksichtigt werden

Belange von Menschen mit Behinderungen, die aus mehreren Gründen benachteiligt sind, sollen durch den Gesetzentwurf besser berücksichtigt werden. Der Entwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.