LG Osnabrück lehnt Verjährungshemmung durch Güteantrag in elf Verfahren um Prospekthaftung ab
Die Klagen von elf Anlegern vor dem Landgericht Osnabrück bleiben erfolglos. Die Kläger wollten ein in Hannover ansässiges Finanz-Dienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, nachdem sie in den 90er-Jahren jeweils eine treuhänderische Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds erworben hatten und damit in der Folgezeit teilweise beträchtliche Verluste erlitten hatten. Die Einzelrichterin urteilte am 29.10.2015, dass die Klagen bereits wegen Verjährung der geltend gemachten Ansprüche abzuweisen seien. Es mangele insbesondere an der hinreichenden Bestimmtheit der eingereichten Güteanträge (Az.: 7 O 1398/13, 7 O 1400/13, 7 O 1402/13 und andere).