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Bundesjustizministerium tritt für transparente und einfache Datenschutzhinweise mittels "One-Pager" ein

Orte des Rechts

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz tritt für eine Verwendung des sogenannten One-Pager-Konzepts zur besseren Information der Verbraucher zum Datenschutz und zur Verarbeitung ihrer Daten ein. Der "One-Pager" beinhalte verbraucherfreundliche Datenschutzhinweise "auf einer Seite", die zusätzlich zur förmlichen Datenschutzerklärung bereits auf den ersten Blick wichtige Datenschutz-Informationen in "smarten" Informationskomplexen zusammenfassen, erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Unternehmen greifen Konzept auf

Die Idee des "One-Pager" sei beim IT-Gipfel 2015 in der von Bundesjustizministerium und IBM geleiteten IT-Gipfel-Plattform "Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ entwickelt worden. Am 16.11.2016 habe die Online-Modeplattform Zalando auf dem Nationalen IT-Gipfel ein entsprechendes Web-Tool vorgestellt. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, haben bereits weitere Unternehmen den "One-Pager" umgesetzt oder dies angekündigt.

Kein Ersatz für förmliche Datenschutzerklärung nach dem Telemediengesetz

"Ich hoffe, dass der One-Pager in der Praxis eine breite Verwendung findet. Die Digitalisierung steht und fällt mit der Frage, ob es uns endlich gelingt, Transparenz und Vertrauen bei der Verarbeitung von Daten herzustellen", so Maas. Der "One-Pager" ersetze zwar nicht die förmliche Datenschutzerklärung nach dem Telemediengesetz, versuche aber als zusätzliches Informationsangebot wesentliche Aussagen zur Datenverarbeitung nutzerfreundlich aufzubereiten.