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Bund will Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannter Asyl- und Schutzberechtigter übernehmen

Ein Etappenziel ist erreicht

Der Bund will Kommunen entlasten und die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018 übernehmen. Hierzu soll nach einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9980) die Beteiligung des Bundes an den KdU im Zweiten Sozialgesetzbuch erhöht werden. Dadurch würden die Kommunen um 400 Millionen Euro in 2016 und voraussichtlich um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 sowie um 1,3 Milliarden Euro in 2018 entlastet werden, teilte die Bundestagspressestelle am 18.10.2016 mit. Der Gesetzentwurf wird am 20.10.2016 erstmals im Bundestag beraten.

Länder sollen zudem "Integrationspauschale" erhalten

Weiter sollen die Länder für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro erhalten. Dafür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes erhöht werden. Daneben soll durch den Gesetzentwurf festgelegt werden, dass der Bund den Ländern die für Wohnungsbau im Integrationskonzept in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2018 als Kompensationsmittel gewährt. Die Verteilung dieser Mittel soll nach den dem Königsteiner Schlüssel erfolgen.

Anteil von Gemeinden und Ländern an Umsatzsteuer soll steigen

Schließlich sollen die Kommunen ab 2018 jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet werden, in dem der Anteil von Gemeinden und Ländern an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erhöht wird. Eine Milliarde Euro davon sollen über den Umsatzsteueranteil der Länder und Milliarden Euro sollen im Verhältnis drei zu zwei über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden sowie über die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden.