Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BGH

Datingportale im Internet müssen online kündbar sein

Produkthaftung 2026

Partnerbörsen im Internet müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen. Eine Klausel, die dazu nur Brief oder Fax erlaubt, benachteiligt die Verbraucher unangemessen, wie der Bundesgerichtshof mit einem am 08.08.2016 veröffentlichten Urteil entschied. Demnach ist es nicht statthaft, dass ein Dienst, bei dem von der Anmeldung bis zur Partnervermittlung alles rein online abläuft, keine elektronische Kündigungsmöglichkeit anbietet. Dies berge die Gefahr, dass Verbraucher gegen ihren Willen weiter für den Dienst zahlen (Az.: III ZR 387/15).

Beklagte Partnerbörse hat AGB mittlerweile angepasst

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Betreiber von Elitepartner.de, der inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat. Heute können Kunden "aus Sicherheitsgründen" zwar nicht per E-Mail, aber online über das Kundencenter kündigen.

Änderung von "Schriftform" auf "Textform"

Zum 01.10.2016 soll eine Gesetzesänderung generell mehr Klarheit schaffen. Dann wird im Bürgerlichen Gesetzbuch von "Textform" und nicht mehr von "Schriftform" die Rede sein. Das soll deutlicher machen, dass damit auch die Kündigung per E-Mail gemeint ist.