Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird noch ausgezahlt

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Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird noch ausgezahlt. beck-aktuell, 10.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189496)
Auch nach dem vom Bundesverfassungsgericht verfügten Ende des Betreuungsgeldes wird dieses weiter gezahlt. Das Bundesfamilienministerium wies in einem Schreiben an die Landesbehörden darauf hin, dass Familien, deren Anträge vor dem Urteilsspruch am 21.07.2015 bewilligt wurden, das Geld für den kompletten Zeitraum erhalten sollen.
Nach Urteil abgegebene Anträge nur im Ausnahmefall nicht abzulehnen
Im Prinzip müssten alle Anträge, die erst nach dem Urteil abgegeben wurden, abgelehnt werden. Ausnahmen seien aber möglich, wenn die Behörde die Entscheidung über den Antrag "schuldhaft verzögert oder die Betroffenen falsch beraten" habe, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner, in einem Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages.
Unionsfraktion zufrieden mit Auslegung des Vertrauensschutzes
Karlsruhe hatte das von der CSU durchgesetzte Betreuungsgeld mit der Begründung gekippt, für diese Art von Familienleistung seien die Länder zuständig und nicht der Bund (FD-SozVR 2015, 370926). Die Unionsfraktion im Bundestag zeigte sich am 07.08.2015 zufrieden mit der relativ großzügigen Auslegung des Vertrauensschutzes durch das Ministerium. "Jenseits aller politischen Bewertung des Betreuungsgeldes war der CDU/CSU-Fraktion diese Sicherheit für die Familien immer wichtig", erklärte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU).
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird noch ausgezahlt. beck-aktuell, 10.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189496)



