Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite PV-Anlage
Finanzämter dürfen Investitionsabzugsbeträge, die für die Anschaffung von ab 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen gebildet wurden, rückgängig machen. Der Gesetzgeber habe Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern rückwirkend steuerfrei gestellt, so das FG Köln. Daher könnten auch hiermit zusammenhängende Ausgaben nicht mehr geltend gemacht werden.