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Europäisches Gremium veröffentlicht finale Leitlinien zur Netzneutralität

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Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat am 30.08.2016 in Brüssel die finalen Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. Dies berichtet die Bundesnetzagentur. "Ziel der Leitlinien ist die einheitliche Anwendung der EU-Verordnung, um den Zugang zu einem offenen und freien Internet zu gewährleisten", erklärte Wilhelm Eschweiler, Vorsitzender von BEREC und Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Zentrale Themen: Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdienste

Zentrale Themen der BEREC-Leitlinien sind insbesondere das sogenannte Zero-Rating, Verkehrsmanagement und die Spezialdienste. Zero-Rating liegt vor, wenn Anbieter von Internetzugangsdiensten Anwendungen, wie beispielsweise Musikstreamingdienste, nicht auf das Datenvolumen von Verbrauchern anrechnen. Das Verkehrsmanagement regelt die Art und Weise wie der Verkehr in den Netzen weitergeleitet wird. Spezialdienste sind Dienste, die eine optimierte Übertragungsqualität objektiv benötigen, wie zum Beispiel Voice over LTE (VoLTE). Die erweiterten Transparenzverpflichtungen verpflichten die Anbieter von Internetzugangsdiensten in den Verträgen beispielsweise ihre Übertragungsraten und Beschränkungen des Datenvolumens anzugeben.

Konsultation: Knapp 500.000 Stellungnahmen eingegangen

Innerhalb der sechswöchigen Konsultationsphase des Entwurfs, die am 18.07.2016 endete, gingen 481.547 Stellungnahmen von Interessengruppen bei BEREC ein. "Der hohe Rücklauf zeigt, wie wichtig die Gleichbehandlung von Daten im Internet für unsere Gesellschaft ist", so Eschweiler. Privatbürger, öffentliche Institutionen, unabhängige Experten sowie Internetdienstanbieter und Verbände hätten sich zur Netzneutralität geäußert. Einige Stellungnehmer hätten strengere Maßstäbe gefordert, andere Interessensgruppen sich für eine Lockerung der Maßstäbe eingesetzt. Die von BEREC verabschiedeten Leitlinien stellten nun einen ausgewogenen Ansatz dar, der sich stark an die Verordnungsvorgaben anlehne und deren Inhalte und Zielsetzungen konkretisiere. "Zum einen garantieren Leitlinien und Verordnung einen diskriminierungsfreien Internetzugang, zum anderen lassen beide ausreichend Raum für innovative Dienste", betonte der BEREC-Vorsitzende.