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Bayern verlangt Einschränkung der Sozialhilfe für EU-Bürger

Vergessene Anrechte

Bayern möchte die Sozialhilfe für EU-Ausländer dauerhaft einschränken. Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) forderte am 14.12.2015 eine Verschärfung der Sozialgesetzgebung, mit der ein kürzlich ergangenes Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zugunsten der Sozialhilfe für EU-Bürger faktisch wieder rückgängig gemacht werden würde.

Zuzug aus Rumänien und Bulgarien vorbeugen

"Wir müssen damit rechnen, dass sich die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Rumänien und Bulgarien herumspricht und der Zuzug aus diesen Staaten in unsere Sozialsysteme wieder zunimmt", sagte Müller am 14.12.2015 der Deutschen Presse-Agentur. "Ich habe daher heute die Bundesarbeitsministerin gebeten, dringend tätig zu werden."

BSG bejaht Anspruch zumindest auf Hilfe zum Lebensunterhalt

Das BSG hatte am 03.12.2015 geurteilt, dass die Sozialbehörden EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland "regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe" zahlen müssen – obwohl sie nach dem Sozialgesetzbuch II von Hartz IV ausgeschlossen sind. Die CSU-Politikerin schlägt vor, gesetzlich festzuschreiben, dass EU-Ausländer, die von Hartz IV ausgeschlossen sind, auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben sollen.