Ausweisung krimineller Ausländer soll leichter werden

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Ausweisung krimineller Ausländer soll leichter werden . beck-aktuell, 27.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181691)
Als Konsequenz aus den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern. Das Bundeskabinett brachte dazu am 27.01.2016 eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte – zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung – in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben. Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe wegen solcher Delikte soll eine Ausweisung prinzipiell möglich sein – egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Asylbewerbern, die Straftaten begehen, soll in Zukunft konsequenter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 35 Beschuldigte
Im Gesetzentwurf heißt es, wenn Asylsuchende oder andere Ausländer in Deutschland Straftaten "von erheblichem Ausmaß" begingen, könne dies den gesellschaftlichen Frieden und die Akzeptanz für die Zuwanderung und Flüchtlingsaufnahme gefährden. Außerdem beförderten Ereignisse wie die in der Silvesternacht Ressentiments gegenüber Ausländern und Asylbewerbern, die sich hier rechtstreu verhielten. In Köln hatten in der Silvesternacht Gruppen von Männern Frauen umzingelt, bestohlen und sexuell bedrängt. Unter den Verdächtigen waren auch Asylbewerber. Inzwischen wird laut Kölner Staatsanwaltschaft gegen 35 Beschuldigte ermittelt. Dabei handele es sich überwiegend um Nordafrikaner.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Ausweisung krimineller Ausländer soll leichter werden . beck-aktuell, 27.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181691)



