Lob für Gesetz gegen Schwarzarbeit

Zitiervorschlag
Lob für Gesetz gegen Schwarzarbeit. beck-aktuell, 29.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166691)
Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und andere Sachverständige haben sich am 28.11.2016 bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages positiv zu einigen geplanten Maßnahmen zum verbesserten Kampf gegen die Schwarzarbeit geäußert. Die Sachverständigen befassten sich mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf "zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" (BT-Drs. 18/9958), der neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vorsieht.
Weitere Prüfungsbefugnisse für Zoll und Landesbehörden
So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden, berichtet der Pressedienst des Bundestages. Die Landesbehörden erhielten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft automatisiert Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Dies sei besonders von Gabriele Eustrup von der Generalzolldirektion begrüßt worden. Sie habe argumentiert, durch die Möglichkeit der automatisierten Abfrage von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister werde der Verwaltungsaufwand erheblich verringert, da ein aufwändiger Papier- oder Faxversand entfalle. Auch die Modernisierung des IT-Verfahrens sei für die Zollbeschäftigten "unerlässlich".
Ausschluss von Ausschreibungen
Zu den weiteren Maßnahmen gehört laut Mitteilung auch der Ausschluss von Bewerbern, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Schon bisher seien solche Bewerber von Bauaufträgen ausgeschlossen worden. Künftig erfolge auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Personalaufstockung angemahnt
Der DGB habe aber darauf hingewiesen, dass die Behörden der Zollverwaltung, die für die Überwachung der Schwarzarbeit zuständig seien, bereits heute überlastet seien. Es sei notwendig, mit den zunehmenden Aufgaben auch eine Personalanpassung vorzunehmen. Auch Hans-Dieter Kainzbauer-Hilbert vom Stuttgarter Hauptzollamt habe auf den Personalmangel beim Zoll hingewiesen. In Stuttgart etwa seien 35% der Stellen nicht besetzt. Es gebe Bereiche mit bis zu 50% unbesetzten Stellen.
Betretungsrecht für Privathaushalte erwünscht
Ähnlich habe sich auch Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, so der Bundestag weiter. Zudem verlange er noch mehr Kompetenzen für die Landesbehörden. Der Gesetzentwurf gehe in diesem Bereich "teilweise ins Leere". Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit solle ein Betretungsrecht für Privathaushalte bekommen, "sofern ein Anfangsverdacht besteht, dass hier unangemeldet beschäftigt wird und dabei Straftaten gegen die Beschäftigten begangen werden". Er habe die Forderung mit Hinweisen auf Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft in Privathaushalten begründet. Ein Betretungsrecht für Privaträume habe auch der deutsche Landkreistag in seiner Stellungnahme verlangt.
Weitere Verbesserungen beim Informationsfluss gefordert
Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft) habe den Entwurf grundsätzlich und besonders die geplanten neuen IT-Verfahren begrüßt. Dewes habe sich jedoch in seiner Stellungnahme für weitere Verbesserungen des Informationsflusses ausgesprochen. So solle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Online-Zugang zu Melderegistern und Gewerberegistern gewährt werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Lob für Gesetz gegen Schwarzarbeit. beck-aktuell, 29.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166691)



