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Altmaier kündigt einheitliches "Bürgerportal" der Verwaltung an

Parken in Pink

Bürger und Unternehmen sollen im Internet bald einfacher auf alle Online-Verwaltungsleistungen des Staates zugreifen können – egal, ob für sie die Kommune, das Land oder der Bund zuständig ist. "Deshalb machen wir jetzt eine Grundgesetzänderung, die es uns ermöglicht, ein Bürgerportal zu schaffen, über das der Bürger Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen hat", sagte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 17.11.2016). "Wir müssen schneller und handlungsfähiger werden, über alle staatlichen Ebenen hinweg", fügte Altmaier hinzu.

Kommunen für Bürgerportal – aber gegen Zentralisierung von Online-Angeboten

Bund und Länder würden "verpflichtet, ihre Online-Verwaltungsportale miteinander so zu verknüpfen, dass die Online-Angebote aller Verwaltungsebenen über jedes dieser Portale zugänglich und abwickelbar sind", heißt im Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, über den Altmaier am 17.11.2016 mit den Staatskanzleichefs der Länder berät. Die Verfassungsänderung ist nötig, weil Bund und Länder ihre Online-Verwaltungsangebote bisher getrennt voneinander betreiben. Die Kommunen reagierten positiv. "Die Städte begrüßen das Vorhaben", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, der Zeitung. "Das Bürgerportal darf allerdings nicht zu einer Zentralisierung von Online-Angeboten führen." Die kommunalen Portale machten inzwischen einen gewichtigen Teil städtischer Identität aus, sagte Dedy.