Internetüberwachung durch Privatpersonen vorläufig abgewendet

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Internetüberwachung durch Privatpersonen vorläufig abgewendet. beck-aktuell, 14.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183426)
Es wird vorerst keine Datenauskünfte über Internetnutzer an Privatpersonen und Unternehmen zum "Schutz von Persönlichkeitsrechten" geben. Dies meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Verweis auf Informationen aus Reihen der Koalition im Vorfeld der Bundestagsanhörung zur WLAN-Haftung. Entsprechende Datenauskünfte sollen danach nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Reform des Telemediengesetzes behandelt werden.
Hintergrund: Urheber negativer Bewertungen sollen in Erfahrung gebracht werden können
Der Bundesrat hatte laut AK Vorrat gefordert, dass Internetanbieter wie Google, Facebook, eBay, Spiegel-Online oder Heise.de künftig an Privatpersonen Auskünfte darüber erteilen sollen, wer was im Netz geschrieben hat. Hintergrund sei der Fall eines Arztes, der daran gescheitert sei, den Urheber einer negativen Bewertung seiner Behandlung in Erfahrung zu bringen. Dem Arzt sei unter anderem im Netz vorgeworfen worden, Patientenakten in Wäschekörben zu lagern und eine Krankheit falsch behandelt zu haben.
Bundesregierung hielt Auskunftsrechte in Bezug auf alle absoluten Rechte für möglich
Die Bundesregierung antwortete dem Bundesrat laut AK, während bisher "der Datenschutz Vorrang" habe, habe sie "grundsätzlich keine Einwände" gegen die Zulassung von Datenauskünften über Internetnutzer an Privatpersonen. Denkbar wäre dies nicht nur zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, sondern im Hinblick auf "alle sonstigen absoluten Rechte" wie zum Beispiel das Sacheigentum, das Markenrecht, Patentrechte und das Recht am Gewerbebetrieb. Im Zuge der EU-Datenschutz-Grundverordnung würden "Schlussfolgerungen ... hinsichtlich aller in Deutschland bestehenden Datenschutzvorschriften zu ziehen sein".
AK Vorrat pocht auf freie Meinungsäußerung im Netz
Ingo Jürgensmann vom AK verteidigte das Recht auf anonyme Internetnutzung. Dieses sei Voraussetzung der freien Meinungsäußerung im Netz und der Aufdeckung von Missständen durch Whistleblower. Wer bei jeder kritischen Äußerung eine teure Abmahnung befürchten muss, werde sich selbst zensieren. Wenn Internetanbieter ihre Nutzer Privaten verpfeifen müssten, drohten Abmahnwellen und eine Unterdrückung unliebsamen zivilgesellschaftlichen Protests durch Unternehmer. "Die Bundesregierung sollte ihre Überlegungen aufgeben, denn unzulässige Veröffentlichungen können schon heute gelöscht und strafbare Posts von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden", fordert Jürgensmann.
- Redaktion beck-aktuell
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Internetüberwachung durch Privatpersonen vorläufig abgewendet. beck-aktuell, 14.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183426)



