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VG Berlin muss entscheiden

Dürfen Berliner Zweitwohnungen an Touristen vermietet werden?

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Weil Wohnungen in Berlin so knapp sind, dürfen sie seit Mai 2016 grundsätzlich nicht mehr als Ferienunterkünfte angeboten werden. Dies ist im Berliner "Zweckentfremdungsverbotsgesetz" in Verbindung mit der einschlägigen Verordnung geregelt. Wer es dennoch tut, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Vermieter laufen Sturm, haben aber schon Niederlagen einstecken müssen. Nun steht ein neuer Fall vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Entscheidung an, der Klagen von Zweitwohnungsbesitzern betrifft.

Vermieter berufen sich auf Eigentumsrecht und Berufsfreiheit

Rund 100 Fälle habe das Verwaltungsgericht bereits entschieden, über 120 Verfahren seien noch offen, sagt Gerichtssprecher Stephan Groscurth der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist eine komplizierte Materie. Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden." Kläger argumentieren etwa, dass das Verbot gegen das Eigentumsrecht der Immobilienbesitzer verstoße und die Berufsfreiheit bei gewerblichen Anbietern beschränke.

Anstehender Fall betrifft Klagen von Zweitwohnungsbesitzern

Am 09.08.2016 kommt nun ein neuer, kniffliger Fall zur Sprache. Besitzer von Berliner Zweitwohnungen aus Rostock, Dänemark und Italien haben geklagt. Sie wollen an Touristen für die Zeit vermieten, in der sie selbst nicht da sind. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um eine untergeordnete gewerbliche Nutzung, bei der der Wohnraum erhalten bleibt. Ihre Anträge hatten die Bezirksämter von Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow mit dem Verweis auf das Zweckentfremdungsverbot abgelehnt. Sie argumentieren: Wenn mit Wohnraum ein höheres Entgelt erzielt werden soll, sei dies kein schutzwürdiges Interesse.

Rechtsunsicherheit beim Home Sharing beklagt

Die ersten Klagen, die sich grundsätzlich gegen das Verbot von Ferienunterkünften wandten, hatte das Berliner Verwaltungsgericht Anfang Juni 2016 zurückgewiesen. Doch das Urteil habe keineswegs Klarheit gebracht, sagt Julian Trautwein, Sprecher der Vermittlungsplattform Airbnb für Privatunterkünfte. "Notwendig wäre, dass die Gesetzgebung für das Home Sharing, also das Vermieten der eigenen Wohnung, in der man auch lebt, konkretisiert wird." Gastgeber in Berlin wüssten nicht, was passiert, wenn sie ihre Wohnung etwa während ihres Sommerurlaubs vermieteten, erklärt Trautwein. Es gebe zu dieser Frage komplett unterschiedliche Aussagen, die Gastgeber seien entsprechend verunsichert.

Airbnb-Sprecher: Home Sharing entzieht Wohnungsmarkt keinen Wohnraum

"Es sollte auch weiter möglich sein, sein eigenes Zuhause mit Gästen zu teilen", sagt Trautwein. "Dieser Wohnraum wird dem Wohnungsmarkt nicht entzogen und kann folglich dem Wohnungsmarkt auch nicht wieder zugeführt werden." Leider habe der Gesetzgeber keine Grenze gezogen zwischen einer Regulierung, die "per se erstmal alles verbietet" und dem Teilen seiner eigenen Wohnung mit anderen.

"Typischer" Airbnb-Gastgeber vermietet seine Wohnung für 34 Nächte im Jahr

Airbnb selbst habe keine konkreten Zahlen dazu, wie sich das Angebot seit dem Verbot im Mai 2016 verändert habe. "Wir fragen Anbieter nicht ab, ob die eingestellte Wohnung auch ihr Hauptwohnsitz ist", erklärt der Sprecher. "Wir sehen aber, wie viele Einnahmen ein Gastgeber hat und an wie vielen Tagen im Jahr er seine Wohnung vermietet." Fast drei Viertel der Airbnb-Gastgeber in Berlin teilten ihre Erstwohnung, die überwiegende Mehrheit der Gastgeber habe nur ein Inserat auf Airbnb. Der Anteil derer, die ihre Wohnung über 120 Tage im Jahr vermieten, sei verschwindend gering, betont Trautwein. "Der typische Gastgeber verdiente sich in 2015 knapp 1.800 Euro im Jahr damit dazu, seinen privaten Wohnraum für 34 Nächte mit Gästen zu teilen." In Berlin gab es im Juni 2016 mehr als 18.000 Airbnb-Unterkünfte, darunter sowohl einzelne Zimmer als auch ganze Wohnungen. In Hamburg waren es im Vergleich dazu nur 6.000.

Deutscher Ferienhausverband: Verbot wird Tourismus schaden

Der Deutsche Ferienhausverband prophezeit, dass das Verbot dem Tourismus schaden werde. Nach einer Studie des Verbands bringen Privatunterkünfte in Berlin jährlich 359 Millionen Euro Umsatz. Die Untersuchung geht von rund 3,6 Millionen Übernachtungen in Privatunterkünften mit weniger als zehn Betten aus. Diese sind in der offiziellen Zahl von gut 30 Millionen Berlin-Übernachtungen nicht enthalten.

Dehoga: Verbot wirkt sich auf Hotelbranche nicht aus

Der Landesverband Berlin des Hotel -und Gaststättenverbands Dehoga kann nach dem Verbot keine konkreten Auswirkungen auf die Branche erkennen. "Die Übernachtungszahlen in Berlin sind seit Jahren steigend", sagt eine Sprecherin. Ein besonderer Zusammenhang lasse sich daher nicht herstellen. Hotels und Pensionen hätten zudem nicht mit höheren Preisen auf die Gesetzesregelung reagiert.