BAMF räumt vor VG Ansbach Rechtsverstöße beim Anheuern von Asylentscheidern ein

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BAMF räumt vor VG Ansbach Rechtsverstöße beim Anheuern von Asylentscheidern ein. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174281)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat massive Rechtsverstöße beim Anheuern von Mitarbeitern zur Bewältigung der Flüchtlingswelle eingestanden. So seien in Hunderten von Fällen die gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte des Personalrats missachtet worden, räumten Vertreter des Amtes am 21.06.2016 im Rahmen eines Güteverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ein.
BAMF will Mitbestimmungsrechte des Personalrats künftig respektieren
Auch habe die Behördenleitung Schicht- und Wochenendarbeit ohne Rücksprache und notwendige Änderungen von Betriebsvereinbarungen in mehreren Bundesamts-Außenstellen angeordnet, heißt es in einer mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmten Erklärung. Im Rahmen der mit dem Personalrat erzielten gütlichen Einigung kündigte die Behörde zugleich an, künftig die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu respektieren. Die BAMF-Vertreter hatten die teilweise Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Einstellung von Asylentscheidern unter anderem mit dem wachsenden Antragsstau im Vorjahr begründet; dieser habe die rasche Einstellung zusätzlicher Asylentscheider und Hilfskräfte erforderlich gemacht.
Personalrat nimmt im Gegenzug drei Feststellungsklagen zurück
Im Gegenzug bot der Personalrat an, drei Feststellungsklagen gegen die Leitung des Flüchtlings-Bundesamtes zurückzunehmen. Mit ihnen hatte die Arbeitnehmervertretung ursprünglich mehrere Rechtsverstöße der von Bundesagentur-Chef Frank-Jürgen Weise geleiteten Behörde richterlich feststellen lassen wollen. Beide Parteien haben zwei Wochen Bedenkzeit. Der Vorsitzende der zuständigen Fachkammer Wolfgang Heilek hatte von Beginn an auf eine gütliche Einigung der zerstrittenen Parteien gedrungen.
Auch Einigung über Handhabung der Schichtarbeit
Außergerichtlich geeinigt haben sich Parteien auch in der Frage der Schichtarbeit. Der stellvertretende BAMF-Personalchef Jacob Nübel versprach dem Personalrat in der vom Kammervorsitzenden vorgeschlagenen gemeinsamen Erklärung Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung. Diese seien bereits angelaufen.
Streit um Interview-Verbot begraben
Beigelegt wurde auch der Streit über ein vom früheren Vizepräsident Michael Griesbeck im Februar 2016 angeblich ausgesprochenes Interview-Verbot für den Personalrat. Auf der Basis einer ebenfalls vom Kammervorsitzenden Heilek vorgeschlagenen Erklärung einigten sich Behördenleitung und Personalvertretung darauf: Eine E-Mail von Griesbeck an den Personalrat könne nicht als Interviewverbot interpretiert werden. Grundsätzlich dürfe der Personalrat jederzeit Interviews geben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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BAMF räumt vor VG Ansbach Rechtsverstöße beim Anheuern von Asylentscheidern ein. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174281)



