Verbraucherzentrale warnt vor rechtswidrigen Auslagenerstattungsklauseln bei Maklern

Zitiervorschlag
Verbraucherzentrale warnt vor rechtswidrigen Auslagenerstattungsklauseln bei Maklern. beck-aktuell, 24.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175746)
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen einen Darlehensmakler vorgegangen, der in seinen Vertragsunterlagen von einer Verbraucherin die Erstattung seiner Auslagen unabhängig von einem tatsächlich abgeschlossenen Darlehensvermittlungsvertrag verlangt hatte. Die Verbraucherschützer hatten den Makler zunächst abgemahnt. Da dieser sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ging der Fall vor Gericht. Dort erkannte der Makler die Ansprüche der Verbraucherzentrale an.
Auslagenerstattungsvertrag rechtswidrig
Die betroffene Verbraucherin war nach Darstellung der Verbraucherzentrale von dem Makler mit einem Anruf an ihrem Arbeitsplatz überrascht worden. In dem Telefonat ging es um Finanzierungen. Da die Verbraucherin dringend einen Kredit benötigte, vereinbarte sie mit dem Makler einen Beratungstermin an einem öffentlichen Ort. Dort sollte die Verbraucherin wahrheitswidrig bestätigen, zu einem Hausbesuch aufgefordert zu haben. "Außerdem sollte die Frau einen sogenannten Auslagenerstattungsvertrag unterschreiben, der sie verpflichtete, Auslagen des Vermittlers für den angeblichen Hausbesuch in Höhe von 198 Euro zu bezahlen“, berichtet Julia Woywod-Dorn von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dabei seien im Rahmen der Darlehensvermittlung oder beim Versuch einer Darlehensvermittlung nach § 655d BGB Auslagen nur dann ersetzbar, sofern sie vereinbart und erforderlich waren und nach Vertragsschluss angefallen sind. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. In dem Dokument sei es zudem lediglich um die Beratung, Datenaufnahme und Abwicklung von Anträgen gegangen, nicht aber um die tatsächliche Vermittlung von Darlehensverträgen, sodass auch kein solcher Vertrag vorgelegen habe. Das angerufene Gericht habe keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit der verwendeten Klauseln gelassen. Daraufhin habe der Makler die Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale anerkannt.
- Redaktion beck-aktuell
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Verbraucherzentrale warnt vor rechtswidrigen Auslagenerstattungsklauseln bei Maklern. beck-aktuell, 24.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175746)



