Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Reiseveranstalter wegen überzogener Kosten für Namensänderung erfolgreich ab

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Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Reiseveranstalter wegen überzogener Kosten für Namensänderung erfolgreich ab. beck-aktuell, 29.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173906)
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat das Unternehmen Tropo aus Hamburg erfolgreich abgemahnt. Wie die Verbraucherschützer am 28.06.2016 mitteilten, verlangte der Reiseveranstalter laut seinen online verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Namensänderungen bei Pauschalreisen 100% Stornierungskosten für inkludierte Flüge sowie weitere Kosten. Die Firma habe sich jetzt verpflichtet, die Regelung nicht mehr zu verwenden.
Stornierungskosten, Preis für Neubuchung und Bearbeitungsgebühr berechnet
Laut seiner Online-AGB berechnete der Reiseveranstalter mit Verweis auf einschlägige Tarifbestimmungen der Airlines bei Namensänderungen 100% Stornierungskosten für den Flug, den (oft teureren) aktuellen Preis für eine Neubuchung sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro je Person. Die Verbraucherzentrale mahnte den Reiseveranstalter ab und forderte ihn auf, die Regelung nicht mehr zu verwenden. "Hat sich bei der Buchung ein Schreibfehler eingeschlichen oder soll der Name des Reisenden beispielsweise wegen Heirat geändert werden, kann nach unserer Ansicht nur der dadurch notwendige Änderungsaufwand in Rechnung gestellt werden. Die hier verlangten Entgelte sind schlicht unverschämt“, betonte Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk.
Unternehmen hat Unterlassungserklärung abgegeben
Hinzu komme, dass es laut der Klausel nach Willen des Reiseveranstalters nicht einmal darauf ankomme, wer den Fehler gemacht hat. Wenn notwendige Korrekturen gar nicht vom Urlauber verursacht worden seien, beispielsweise bei Erfassungsfehlern im Rahmen der Buchung, könne er für nachträgliche Änderungen nicht zur Kasse gebeten werden, so die Verbraucherschützerin. Tropo hat gegenüber der Verbraucherzentrale nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichte das Unternehmen sich, die beanstandeten Regelungen künftig nicht mehr zu verwenden und sich auch bei bereits bestehenden Buchungen nicht mehr darauf zu berufen.
- Redaktion beck-aktuell
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Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Reiseveranstalter wegen überzogener Kosten für Namensänderung erfolgreich ab. beck-aktuell, 29.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173906)



