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Reiserecht

Mehr Artikel zu diesem Tag

Veranstalter einer Pauschalreise muss 35% der Reisekosten erstatten
Kein Koffer, weniger Erholung

Veranstalter einer Pauschalreise muss 35% der Reisekosten erstatten

Geht ein Koffer auf dem Weg in den Urlaub verloren, kann die Reisefreude erheblich beeinträchtigt sein – sogar so stark, dass der Reiseveranstalter einen Teil der Reisekosten erstatten muss. Das hat das LG Frankenthal entschieden.

Urlauber mussten sich nicht vordrängeln
Zu spät am Gate

Urlauber mussten sich nicht vordrängeln

Wenn der Flieger verpasst wird, kann das die Schuld des Reiseveranstalters sein. So sah es das OLG Celle in einem Fall, in dem das Einchecken eine Stunde Zeit in Anspruch genommen hatte. Dass die Reisenden sich nicht vorgedrängelt hatten, lastete das Gericht ihnen nicht an.

EU gibt besseren Schutz vor
Pauschalreisende

EU gibt besseren Schutz vor

Pauschalreisende besser schützen: Dazu hat das EU-Parlament neue Regeln verabschiedet. Präzisiert wird, was unter den Begriff der Pauschalreise fällt. Die aktualisierte Richtlinie legt zudem Regeln für die Verwendung von Gutscheinen und die Bedingungen fest, unter denen eine Reise kostenlos stornierbar ist.

Airline muss auch Vermittlerprovision erstatten
Nach Flugannullierung

Airline muss auch Vermittlerprovision erstatten

Bei annullierten Flügen müssen Airlines betroffenen Reisenden neben dem Ticketpreis auch von einem Vermittler erhobene Provisionen erstatten. Dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Vermittlungsgebühr kennt, ist laut EuGH nicht erforderlich.

Reiseabbruch mit Unfall, nicht erst bei Abreise
Versicherter Skiurlaub

Reiseabbruch mit Unfall, nicht erst bei Abreise

Im Skiurlaub einer Familie verletzt sich die Mutter, wird noch vor Ort operiert und reist mit Ehemann und Tochter schließlich ab. Es kommt zum Streit, ab wann die Reise versicherungsrechtlich "abgebrochen" war. Das AG München sagt: Mit dem Skiunfall. 

Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherung zulässig

Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherung zulässig

Eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, die Schäden durch Pandemien ausschließt, ist wirksam. Der BGH sieht weder das Transparenzgebot verletzt noch Verbraucher unangemessen benachteiligt.

All-inclusive mal anders
Urlaub auf der Baustelle

All-inclusive mal anders

Abriss des Pools, der Strandpromenade sowie des Abstiegs zum Meer, lange Schlangen vor der Essensausgabe, Bauarbeiten im Hotel – das alles erwartete zwei Polen bei ihrem All-inclusive-Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien. Möglicherweise bekommen sie nun den Reisepreis voll erstattet.

Kontakt per WhatsApp reicht
Ein Reiseleiter ist kein Stadtführer

Kontakt per WhatsApp reicht

Ein Pauschalreisender hatte am Zielort in Dubai auf eine deutschsprachige Reiseleitung gezählt. Tatsächlich gab es einen deutschsprachigen Ansprechpartner der Reiseveranstalterin, der bei Problemen und Fragen kontaktiert werden konnte - allerdings nur per WhatsApp. Das reicht, meint das AG München.

Ohne ausreichenden Zeitpuffer zahlt die Versicherung nicht
Flug verpasst

Ohne ausreichenden Zeitpuffer zahlt die Versicherung nicht

Eine Frau verpasste ihren Flug nach Hawaii, weil ein Unfall die Zufahrt zum Flughafen blockierte. Ohne ausreichenden Zeitpuffer bestehe kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Reiserücktrittsversicherung, so das OLG Frankfurt a.M. "Unvermeidbar" sei ein Hindernis nur bei Vorsorge.

Flaute bei der Entschädigung
Karibik-Törn mit Crash

Flaute bei der Entschädigung

Ein Familien-Segelurlaub in der Karibik für 4.600 Euro endet mit Schrammen an Boot und Nerven – doch für den Richter war das eher ein kleiner Schönheitsfehler als ein Reise-Desaster. Statt einer Traum-Entschädigung von 8.600 Euro gab es nur ein Fünftel des Reisepreises zurück.