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Reiseabbruchversicherung zahlt nicht

Kreuzfahrt in die Quarantäne

Kreuzfahrtschiff auf dem offenen Meer
Photo Gallery/adobe

Covid an Bord, fünf Tage Kabinen-Quarantäne und trotzdem kein Geld von der Reiseabbruchversicherung. Denn wer die Kreuzfahrt fortsetzt und planmäßig heimfliegt, hat seine Reise nur unterbrochen, nicht abgebrochen.

Ein Ehepaar buchte eine Kreuzfahrt von Toronto nach Honolulu für 9.570 Euro. Bevor das Ehepaar die Kreuzfahrt antrat, hatte der Ehemann eine Familienreiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung über eine Summe von 9.000 Euro abgeschlossen. 

Nach ungefähr einer Woche an Bord des Kreuzfahrtschiffes meldete der Mann seiner Versicherung einen Schaden: Seine Frau habe sich mit Covid-19 infiziert und müsse deshalb fünf Tage in Quarantäne verbringen. Daher könne das Paar auch das im Anschluss an die Kreuzfahrt gebuchte Hotel in Honolulu erst einen Tag später beziehen. Eine Anfrage des Mannes zu einem möglichen Rücktransport lehnte die Versicherung ab. Das Paar blieb also auf dem Kreuzfahrtschiff und setzte den Urlaub mit einem Tag Verspätung im gebuchten Hotel fort. Die Rückreise verlief wie geplant. 

Nach der Rückkehr klagte der Ehemann auf die Zahlung der 9.000 Euro aus seiner Reiseabbruchversicherung. Diese Klage blieb vor dem LG Landau genauso ohne Erfolg wie jetzt vor dem OLG Zweibrücken (Beschluss vom 18.02.2026 – 1 U 63/25).

Denn die unzufriedenen Urlauber hätten den Urlaub nicht – wie in den Versicherungsbedingungen gefordert – abgebrochen. Ein Abbruch einer Reise setzte eine von dem ursprünglichen Reiseplan abweichende Beendigung der Reise aus einem versicherten Grund voraus, so das Gericht. Es liege kein Abbruch der Reise, sondern nur eine nicht von der Versicherung erfasste Unterbrechung vor, wenn der Urlauber an einzelnen Teilen der Reise nicht teilnehme oder einzelne Teilleistungen der Reise nicht in Anspruch nehme, aber trotzdem mit dem ursprünglich gebuchten Beförderungsmittel zurückkehre. 

Zwar wäre es schwierig gewesen, den Anforderungen der Versicherungsbedingungen sofort zu folgen, da sich das Kreuzfahrtschiff zu Beginn der Erkrankung auf hoher See befand und es kaum möglich gewesen wäre, es zu verlassen, aber spätestens bei der Ankunft im Hafen hätte das Paar auschecken und damit die Reise abbrechen können. Stattdessen sei es wie ursprünglich geplant und gebucht zurückgeflogen.